Familienstand?

2 Antworten

Da Du bis zum Tod Deiner getrennt lebenden Ehefrau verheiratet warst, bist Du jetzt "logischerweise" Witwer. Und hast somit auch einen Rentenanspruch.

wenn es für dich so wichtig ist, dann gebe jetzt verwitwet an, weil ihr ja zum Todeszeitpunkt verheiratet wart.