Fahrschule Geld zurückfordern?
Bei meiner fahrschule April, 2019 gab es 2 packt Optionen. Ich wählte das packet, bei dem ich 1,2 k direkt bezahle für alles. Durch meine Arbeit, konnte ich dann aber fast nie an Theorie stunden teilnehmen und habe von daher nur 5 Theorie stunden teilgenommen. Die fahrschule möchte jetzt von mir das ich diese 5 stunden nochmal wegen der Verjährung mache, auch dafür bezahle. Ich ziehe allerdings bald sowieso um, kann ich von daher mein Geld nicht einfach zurückfordern? Gibt es da offizielle Regelungen an die sich eine fahrschule halte muss? Oder kann das je nach Vertrag unterschiedlich sein?
Ich bedanke mich schon mal bei euch, für eure Hilfestellung, danke.
6 Antworten
Du bist derjenige, der sich nicht an den Vertrag gehalten hat. Die Theorieprüfung ist nach Anmeldung bei der Fahrschule innerhalb von zwei Jahren abzulegen. Danach muss man bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Antrag stellen. Wenn du die Fristen nicht eingehalten hast, kannst du natürlich nichts von der Fahrschule zurück fordern. Die haben ja keinen Fehler gemacht.
Du hast etwas gekauft, und zwar die Menge an Unterrichtsstunden, die man zum Erwerb eines Führerscheins benötigt. Von diesem Kaufvertrag kannst du nach §§ 346 ff. BGB nicht zurücktreten, da es keine Pflichtverletzung seitens des Verkäufers (der Fahrschule) gegeben hat.
Du kannst ja auch nicht ein Abo bei z.B. einem Fitnessstudio abschließen und nur weil die nie hingegangen bist verlangst du dein Geld zurück... Oder du hast beim Italiener 1 Pizza bestellt und nur die hälfte gegessen, darum möchtest du für den Rest dein Geld zurück. Das sind jetzt überspitzte Beispiele, aber rechtlich genau das gleiche. Wie kommt man auf sowas?
Wann die Theoriestunden stattfinden, war doch wohl vor Vertragsabschluss bekannt. Die Fahrschule hat Deiner Beschreibung nach die vereinbarte Leistung angeboten - aber Du hast das Angebot nicht wahrgenommen. Wieso sollte die Schule Dir jetzt etwas erstatten müssen?
Ich meine, ich kann die stunden ja noch nutzen. Ich hab für sie bezahlt, aber bin nicht angetreten, ja, aber die stunden war ja nicht für einen gewissen Zeitraum, sondern für immer, das ist deren Angebot. Ich kann aber also nicht es einfach zurückziehen? Ich meine die haben weder durch mich was gewonnen noch verloren, genauso wenig wie ich von ihnen. Zeiträume spielen dabei keine Rolle.
Verträge sind einzuhalten. Und natürlich haben sie durch den Vertrag mit Dir etwas gewonnen: die Gegenleistung in Geld, die Du bezahlt hast.
Die Fahrschule hat eine AGB, dort steht alles drin, i.d.R. gilt der Ausbildungsvertrag 6 oder 12 Monate, und man darf die Ausbildung ohne Grund nicht länger als 3 Monate ohne Angabe von Gründen unterbrechen sonst erlischt der Ausbildungsvertrag.
Es kommt vor Deinem Wechsel darauf an wieviel Theorieunterrichte Du besucht hast, wie gesagt das steht alles in den AGBs der Fahrschule, welche in der Fahrschule öffentlich zugänglich oder jedem Fahrschüler bei Anmeldung ausgehändigt wird.
So wie Du es beschrieben hast hört sich das nach einem Pauschalpreis an welches unzulässig ist.
Wohl kaum. Wenn du deine Theoriestunden durch dein Verschulden ( egal aus welchen Grund) nicht nehmen konntest, ist das nicht der Fahrschule anzurechnen. Da in D die Regelung so ist, daß du in einer bestimmten Zeit die Theorie und Praxis machen musst, kann hier die Fahrschule nichts für. Im Gegenteil, halt die Füße still und versuche dich mit der Fahrschule zu einigen, das du den Rest evtl. bekommst. Denn diese musste dein bezahltes Geld bereits versteuern.
Die Fahrschule kann nichts dafür, wenn du deine Mindeststunden versäumst. Ohne Theorie wirst du vielleicht nicht zur Prüfung zugelassen.
Es geht um keinen Zeitraum, ich habe für Unterrichtsstunden bezahlt. Die ich nicht antrete, es geht ja auch nicht um alles. Die Unterrichtsstunden kann ich mir immernoch und frei wie ich will einteilen und Inanspruchnehmen. Ich wunder mich also das ich etwas nicht zurückfordern kann, was ich nie Anspruch genommen hab. weder irgendeinen Zeitraum ne Rolle spielt. Es geht um keine fristen, sondern lediglich Dienstleistung die ich nicht Anspruch genommen habe.