Fachwirt für den Hochschulzugang?
Hallo, hier zu meiner Frage.
Ich habe nur die mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Ich wurde nicht in meiner Ausbildungskanzlei übernommen und bin zur Justiz gewechselt. Dort arbeite ich jetzt in Vollzeit im mittleren Dienst seit einem halben Jahr.
Mein Ziel ist es in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Die Arbeit zusammen mit den Rechtspflegern interessiert mich sehr und ich würde gerne diesen Studiengang auch irgendwann absolvieren können.
Das „Problem“ daran ist, dass ich kein Abitur o. Ä besitze. Ich habe gehört, dass man durch die Weiterbildung zum Fachwirt diesen Hochschulzugang erlangen kann.
In meinem Fall wäre das naheliegendste der Rechtsfachwirt. Sollte ich jetzt wieder zu einer Kanzlei wechseln, um dort die 2 Jahre Berufspraxis zu sammeln, oder wird die Arbeit bei der Justiz als Berufspraxis anerkannt? Wenn nein, kann ich auch diese Berufspraxis über einen Nebenjob bei einer Kanzlei auf € 520,00-Basis sammeln?
Gibt es evtl. auch die Möglichkeit einen anderen Fachwirt zu machen, da ich ja eine kaufmännische Ausbildung habe? Ich benötige diesen Fachwirt, wie oben genannt, nur als Zugang.
Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die mir bis jetzt noch nicht bekannt sind. Über Antworten wäre ich dankbar.
Noch als kleiner Zusatz. Ich wohne in Bayern.
Vielen Dank.
1 Antwort
Hol doch erstmal Infos ein, was die aktuellen Voraussetzungen sind. Hier ist der Aufstieg im zum gD mit mittlerer Reife, Ausbildung und Berufserfahrung möglich. Also ggf. Musst du nur paar Jährchen arbeiten.