Waisenrente ein Elternteil geht 2. Ehe ein, Stiefkind, Witwenrente

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Die Kinder hatten damals vermutlich - hängt von der Rentenversicherung des verstorbenen Vaters und der Todesursache ab - einen Anspruch auf Halbwaisenrente und die wurde normalerweise gezahlt, solange das Kind noch in der Ausbildung war, notfalls also sogar bis zum Ende des Studiums.

Die erneute Eheschliessung der Mutter hatte darauf keinerlei Auswirkungen, solange der neue Ehemann die Kinder nicht adoptierte, denn die Kinder waren mit ihm ja in keiner Weise verwandt und er also auch nicht verpflichtet, sie zu unterhalten.

Jedes Kind hatte den gleichen Anspruch, eine Staffelung gab es da nicht und beantragt wurde das bei der entsprechenden Rentenversicherung.

Ob es heute, nach 42 Jahren dort noch Unterlagen über einen möglichen Antrag gibt, ist zwar nicht auszuschliessen, ich wage es aber zu bezweifeln, denn alle Aufbewahrungsfristen sind inzwischen ja abgelaufen.