Hallo Zusammen,
Ich habe ein paar Fragen zum Unterhalt für volljährige, NICHT privilegierte, Kinder und zur Berechnung von Sonderbedarfen bei minderjährigen Kindern. Und besonders, inwiefern die Mutter, bei der die Kinder wohnen, sich beteiligen muss.
Folgender Fall:
Aus einer geschiedenen Ehe gibt es 3 Kinder.
1 volljähriges, nicht priviligiertes Kind im Studium. 2 minderjährige Kinder ( 17 und 13 )
Die Mutter geht nur sporadisch arbeiten und gibt an, nur ein Einkommen von etwas über 1000 Euro zu haben. Daneben verdient sie sich nicht nachvollziehbare Summen über etsy für selbsthergestellte Sachen.
Aufgrund ihres geringen Einkommens gibt sie an ( immer nur mündliche, sie legt keine Lohnbezüge offen ), grundsätzlich bei allem unter dem Selbstbehalt von 1.160€ ( zählt bei Sonderbedarfen ) sowie erst recht unter 1.400€ ( zählt bei dem Unterhalt für das volljährige Kind ) zu sein.
Die Frage ist jetzt, wie lange darf sich damit rausreden, sich an den jeweiligen Kosten zu beteiligen? Sprich, wann ist sie dazu verpflichtet, mehr arbeiten zu gehen, um Ohren Lebensunterhalt vernünftig elbst zu erwirtschaften??
Da sie seit Jahren um die 1.400€ Kindesunterhalt für die 3 Kinder kassiert, sieht sie sich offensichtlich nicht in der Pflicht, selber mehr zu arbeiten.
Was aber dazu führt, dass sie dadurch ständig sagen kann, dass sie unter dem Selbstbehalt ist, und deswegen sowohl der komplette Unterhalt nach D.Tabelle weiter vom ( ehemals ) barunterhaltspflichtigen Vater bezahlt word, als auch ALLE Sonderbedarfe wie Klassenfahrten etc allein auf seinen Schultern liegen bleiben.
Ist das richtig so??
Kann sich eine Mutter so da durch schlawinern??
Die studierende Tochter weigert sich übrigens, Bafög zu beantragen, da sie lieber das Geld weiter vom Vater bekommen möchte, um sich nicht zu verschulden...
Ich selber lebe mit dem Vater seit 6 Jahren zusammen, habe selbst 2 Kinder aus meiner geschiedenen Ehe ( 7 und 10 ) und gehe selber soviel arbeiten, dass ich nie überhaupt Sonderbedarfe bei dem Kindsvater einfordere, weil ich finde, dass er mit dem, was er an Unterhalt zahlt, uns gut genug unterstützt.
Wir fragen uns haltung langsam mal, wie lange den Vater finanziell aussaugen kann, ohne dass die Mutter auch mal in die Pflicht genommen wird??
Und weiß jemand, ob nicht bei Sonderbedarfen, bei der Berechnung des Selbstbehalts, der vom Vater zu zahlende Unterhalt auch abgezogen werden muss??
Freuen uns über JEDE hilfreiche Antwort!