Erwebsunfähigkeitsrente und teilzeit arbeiten?

2 Antworten

Ja, die Zuverdienstgrenze wurde erhöht.

Du musst aber trotzdem auf die Stundenanzahl achten. Diese muss im Rahmen der festgestellten Leistungsfähigkeit (unter drei Stunden bzw. unter sechs Stunden täglich) bleiben, sonst ist die Rente gefährdet.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiB0-OE9NaAAxXvg_0HHZYIA9AQFnoECCIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vdk.de%2Fdeutschland%2Fpages%2F85731%2Frente_neue_regelungen_zum_hinzuverdienst&usg=AOvVaw3V9mT6B2iAmNUcsr7A5DkF&opi=89978449

Meine Frage, welche Steuerklasse werde ich bekommen?

1 oder 2 - kommt drauf an, ob sich noch mind. ein Kind in Ausbildung befindet und unter 25 ist und bei Dir wohnt

Mit wie viel Abzügen monatlich muss ich rechnen?

Das kannst Du mit Hilfe eines Brutto-Netto- Rechners im Netz herausfinden. Ich komme bei Steuerklasse 1, Kirchensteuerpflicht und 1,6 % KV-Zusatzbeitrag auf 1098 € netto.

Mir wurde von der Renten kasse gesagt das ich monatlich 1400euro Brutto verdienen darf ohne das meine Rente gekürzt wird.

Das müssten mMn 1.485 € sein.