Erreichbarkeit nach einvernehmlicher Dienstvertragsauflösung?
Hallo ich benötige das wissen der Allgemeinheit.
Mein Dienstgeber und ich haben beschlossen das Dienstverhältnis einvernehmlich zu lösen. Alles ging jetzt ziemlich schnell, und es war auch keine Zeit mehr seinerseits für eine Einschulung. Wäre anfangs noch dazu bereit gewesen in meinem Urlaub welchen ich noch verbrauchen muss, den Chef oder einen neuen Mitarbeiter einzuschulen, auf Grund einer nicht eingehaltenen Vereinbarung sehe ich dass nicht mehr ein. Muss ich jetzt nach Beendigung, für Rückfragen trotzdem erreichbar sein?
Hatte den Bereich des Büros und alles was dazu gehört allein über. Es gab seit meinem Arbeitsbeginn viele Änderung was Buchhaltung etc. betrifft.
Einen Dienstvertrag gab es nie, somit wurde das auch nie geregelt .
Mein Chef hat auch während des Dienstverhältnis nach Feierabend und an Wochenenden so wie an Feiertagen ständig angerufen.
Bei einer Blockierung seiner Nummer, drohen mir dann Konsequenzen?
Über das Wissen darüber ob ich weiter erreichbar sein muss für Ihn bin ich sehr dankbar.
2 Antworten
Dein Chef wollte doch das Dienstverhältnis scheinbar schnell lösen. Damit musst du nicht Ran gehen, ihm keine Auskunft geben etc. Du kannst seine Nummer also problemlos blockieren.
Bei einer Blockierung seiner Nummer, drohen mir dann Konsequenzen?
Mit Beendigung Deines Dienstverhältnisses per Datum X musst Du auch für Deinen ehemaligen Arbeitgeber / ehemaligen Vorgesetzten nicht mehr erreichbar sein.
Anbieten kann man das natürlich..aber da wäre mein Stundensatz auf jeden Fall dreistellig