Erbschaftsverzicht zugunsten einer dritten Person?

2 Antworten

Zur Ergänzung on @privatier59 der wie immer perfekt geantwortet hat:

Wenn Du ausschlägst, erbt Dein Sohn. Schlagt ihr beide aus (und Dein Sohncnoch keine Kinder hat), fällt es automatisch an Deine Schwester.

Von einer Annahme und Schenkung an Schwester, oder Neffen, rate ich wegen der Erbschaftsteuer ab.

Man kann nicht zugunsten einer bestimmten Person auf sein Erbe verzichten. Es gilt beim Verzicht die gesetzliche Erbfolge.

Privatier59  04.07.2017, 22:19

Sorry, meine Antwort bedarf der Ergänzung: Deine Schwester ist nach dem Gesetz bei einem Verzicht Deinerseits zur Alleinerbin berufen. Insofern geht das dann also doch. Du mußt allerdings für den Verzicht zum Notar.

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Snooopy155  04.07.2017, 22:37
@Privatier59

Es ist doch auch noch der Sohn da. Wenn die Mutter das Erbe ausschlägt, dann wird er doch erbberechtigt. Hier wurde ja kein Erbverzichtsvertrag geschlossen.

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