Erbschaftsverzicht zugunsten einer dritten Person?
Meine Mutter ist vor 2 Jahren und mein Vater vor ein paar Wochen verstorben. Im Testament erben meine Schwester und ich den gleichen Anteil (wir sind die einzigen Kinder), inclusive ein Haus. Allerdings bin ich in Amerika wohnhaft (ich habe die amerikanische Staatsbuergerschaft, bin verwitwet und habe einen Sohn) und moechte auf meinen Aneil verzichten (mein Sohn stimmt meiner Entscheidung zu). Kann ich in meinem Verzicht meinen Anteil an entweder meine Schwester, an meine 2 Neffen (die 2 Soehne meiner Schwester) oder an nur einen meiner zwei Neffen weitergeben? Falls das moeglich ist, wie muss dieser Verzicht lauten und welche andere Schritte muessen unternommen werden um diesen Verzicht gesetzlich gueltig zu machen?
2 Antworten
Zur Ergänzung on @privatier59 der wie immer perfekt geantwortet hat:
Wenn Du ausschlägst, erbt Dein Sohn. Schlagt ihr beide aus (und Dein Sohncnoch keine Kinder hat), fällt es automatisch an Deine Schwester.
Von einer Annahme und Schenkung an Schwester, oder Neffen, rate ich wegen der Erbschaftsteuer ab.
Man kann nicht zugunsten einer bestimmten Person auf sein Erbe verzichten. Es gilt beim Verzicht die gesetzliche Erbfolge.
Es ist doch auch noch der Sohn da. Wenn die Mutter das Erbe ausschlägt, dann wird er doch erbberechtigt. Hier wurde ja kein Erbverzichtsvertrag geschlossen.
Sorry, meine Antwort bedarf der Ergänzung: Deine Schwester ist nach dem Gesetz bei einem Verzicht Deinerseits zur Alleinerbin berufen. Insofern geht das dann also doch. Du mußt allerdings für den Verzicht zum Notar.