angeheiratete Nichte oder Kinder und Enkel des Cousins, wer erbt?

2 Antworten

solange wie keiner verstorben istkeiner.

Wenn Deine Tante verstirbt, erbt der Ehemann 3/4 (§§ 1371 + 1931 BGB) udn die Eltern der Tante, respektive die Geschwister der Tante, wenn die Eltern nicht mehr leben 1/4. Ist Dein Vater, oder Deine Mutter, die Dich mit dieser Tante verbindet, verstorben, dann Du.

Verstirbt der Ehemann der Tante nach ihr, gibt es für Euch nichts.

Verstirbt der vor ihr, erbt sie 3/4 (§§ 1371+1931 BGB) was Ihr dann später erben könntet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und in der haben Angeheiratete keinen Platz.

Wenn die Kinder des Cousins die nächsten erbberechtigten Verwandten sind, dann erben die.