Hallo.

Ich würde das über die Bank deines Vaters abwickeln, da die das rechtlich machen können.

Zudem musst du die Bank sowieso über den Tod deines Vaters informieren (Mitwirkungspflicht).

Je nach Vollmacht wärst du zur Auflösung berechtigt, wenn die Bank das jedoch macht, bist du dort außen vor.

In der Verfügbarkeit für dich ändert das nichts.

Ich hoffe das hilft dir weiter

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