Entwässerung zu tieferliegenden Grundstücken?


19.09.2020, 21:06

Danke im Voraus

1 Antwort

Die Problematik wurde auch bereits durch den Bundesgerichtshof entschieden. Dieser urteilte, dass der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich nicht verpflichtet ist, zu verhindern, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt.

BGH

18.04.1991

NJW 1991, 2770

Der Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu verhindern, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück abfließt. Dies gilt auch, wenn er bei landwirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks von der Bewirtschaftung als Grünland zum Anbau von Mais übergeht und sich dadurch der Wasserlauf verändert.

OLG Karlsruhe

6 U 141/05

11.04.2007

Ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn wegen Wasser, das vom Nachbargrundstück eindringt, hat zur Voraussetzung, dass die Beeinträchtigung nicht nur auf Naturkräfte - etwa ein vorhandenes Gefälle - zurückgeht; der Abwehranspruch kann insbesondere dann bestehen, wenn aufgrund baulicher Veränderungen mehr Wasser auf das Grundstück des Beeinträchtigten gelangt, als es ohne die Veränderung der Fall wäre.

Alles für den Fall, dass es "wildes" Wasser ist und es nicht durch versiegelte Flächen verursacht wird. Neuere Urteile kenne ich ad hoc nicht.

Bennybunny 
Fragesteller
 20.09.2020, 01:00

Danke GrafRotz, das hilft mir weiter.. 👍

0