Entgeltfortzahlung trotz Kündigung?

3 Antworten

Nein, muss er nicht, zumindest fürs erste.

Seit letztem Jahr gilt, fällt eine Krankschreibung mit einer Kündigung zusammen, so darf der AG die Lohnfortzahlung verweigern, wenn er die Krankschreibung anzweifelt, Der AN muss dann eine zweite Meinung einholen oder der AG schickt ihn zu einem von ihm ausgesuchten Arzt(Betriebsarzt).

Ist die Krankheit unzweifelhaft, muss er natürlich weiter zahlen.

Nein Natürlich nicht, der AG zahlt bis zum 31.07.
Du wirst dich ja wohl Arbeitslos gemeldet haben, und da du AU bist wird dir das AA sagen das die KK für dich zuständig ist.

Solltest du länger krank sein! Denk dran, die Krankmeldungen müssen dann lückenlos sein, um Krankengeld beziehen zu können. Fehlt da nur 1 Tag, fliegst du ausm Krankengeld und musst ALG beantragen. Was du nur kriegst, wenn du nicht krankgeschrieben bist.