Kann ich theoretisch eine einmalige Auszahlung von 5400 Euro bekommen und dann für das restliche Jahr keine Steuern zahlen?

2 Antworten

Die Grenze darf nur aus unvorhersehbaren Gründen überschritten werden, z.B. durch Mehrarbeit wg. Erkrankung eines Mitarbeiters. Beim Anhäufen von Überstunden ist m.E. absehbar, das bei Auszahlung die Grenze überschritten wird. Aber wie schon RHWWW vorschlägt: Verbindliche Auskunft einholen.