EBay-Käufer will Rückerstattung?
Hallo, ich benötige Hilfe. Ich habe via eBay zwei bronzefiguren verkauft. Ich habe diese vorab kostenpflichtig via Bilder auf schätze24 bewerten lassen. Die Beschreibung war: „antike bronze figur der Medizin und uhr. Beide Einzelteile zirka 1850/1900.“
Verkauf erfolgt ohne jegliche Gewährleistungen.
nun möchte der Käufer eine völlige Rückerstattung, ich hätte ihm vorsätzlich Schrott verkauft und falsche Angaben gemacht. Er geht in kleinster Weise auf meine Bitte ein, mir mitzuteilen, was er bemängelt! Ich hätte „Einzelteile“ und nicht „Ersatzteile“ beschrieben.
mich habe ihm den Ausschnitt der Info von schätze24 geschickt. ( Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Rhein-Neckar
Vereidigung für den Bereich Hausrat. Experte für Antiquitäten Angaben zum Objekt: Bronzefigur+uhr.
Die Reste einer Bronzetischuhr der Zeit um 1850/1900. Eine
Bronzefigur einer Allegorie der Medizin im Stil des Neoklassizismus um 1880-1900.)
nun meint er, wenn er das gewusst hätte, hätte er nicht gekauft.
weiß nicht wie ich diesem elend ein Ende setzen kann. Ich hatte sehr viele Bilder gezeigt und hier will jemand einfach nur meckern und wird unverschämt.
ich hatte soetwas wirklich noch nicht und bin mir keiner schuld bewusst. Soll ich zum anwalt?
es wäre super, wenn ihr einen Tipp hättet. Danke!
4 Antworten
Wenn die textuelle Beschreibung und die Bilder der Gegenstände korrekt waren, dann hat der Käufer eigentlich keine Handhabe, den Kauf rückabzuwickeln. Prüfe dies bitte nochmals genau.
Die Option zur Rückabwicklung besteht nur, wenn Du beispielsweise nur Teile der im vollständigen Originalzustand abgebildeten Gegenstände verkauft, darauf aber nicht hingewiesen hättest, die beschriebenen/abgebildeten Teile überhaupt nicht verkauft wurden, oder wenn der Zustand der verkauften Gegenstände schlechter als beschrieben war.
Wenn der Käufer bereits bezahlt hat, dann würde ich das zunächst mal aussitzen. Forderungen nach einer Kaufpreisrückerstattung würde ich mit dem lapidaren Hinweis, dass die ausgeschriebenen Gegenstände wie beschrieben bzw. abgebildet geliefert wurden und damit kein Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs besteht. Sollte dies tatsächlich vor Gericht gehen, kannst Du immer noch anwaltliche Beratung hinzuziehen (die ja dann auch Kosten auf Deiner Seite verursacht).
Hat der Käufer denn schon bezahlt?
Wenn ja, dann kannst Du mit der Anwaltsbeauftragung warten bis der Käufer wirklich zu Gericht zieht.
Bis dahin ist für den noch ein langer Weg auf dem ihm bewusst werden könnte, wie teuer ihn so ein Prozess kommt und, dass man den mit allgemeinen Nörgeleien nicht gewinnen kann.
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ja, er hat bezahlt. Leider schreibt er nun immer wieder.
Laut ihren Worten wussten Sie schon genau was Sie tun und haben extra keine genaue Beschreibung angesetzt. Zwei Ersatzteile als Einzelteile zu bezeichnen und nicht genau so zu beschreiben, dieses dann an einen unwissenden Laien veräußern zu können. Das ist Vorsatz.Ich bin wirklich irritiert, da hier keinerlei Vorsatz besteht und ich hier auf Basis der Bewertung agiert habe. Ich bin mir nun unsicher, was ich hier antworten kann.
viele Grüße
Was meint denn der Käufer mit "Ersatzteile"?
Gibt es noch den Link zu Deiner Ebay Anzeige?
antike bronze figur der Medizin und Uhr. Beide Einzelteile zirka 1850/1900.
habe es über „Artikel teilen“ versucht. Hoffe es klappt!