Diebstahl?

2 Antworten

Sofern eine Stafanzeige vorlag, wird die Schadenswiedergutmachung beim Urteil mit berücksichtigt.

Aber bei dieser Schadenshöhe ist es eher unwahrscheinlich, dass das eingestellt wird.

Aber:

Eine Gerichtsverhandlung muss deshalb dennoch nicht stattfinden, vielleicht hast Du Glück und Du bekommst einfach ein Strafbefehl nach Hause.

Bist Du damit dann einverstanden, war es das dann auch schon.

bei 1300 € Schaden brauchst du nicht hoffen das es eingestellt wird, auch nicht wenn du den Schaden wieder gut gemacht hast.