Depot Verfügung?

5 Antworten

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Die Regelung im Testament, wonach er alle Verfügungen vorsorglich widerruft, bezieht sich vermutlich auf frühere Testamente, nicht Vollmachten.

Als Alleinerbe kannst du also die Vollmacht des anderen Depots im Erbfall der Bank gegenüber widerrufen.

Natürlich erfährt die Bank von dem Testament, denn sie wird einen Erbschein verlangen, wenn du über alle Depots und Konten verfügen oder sie gar auflösen willst.

Mit dem Tod erlöschen die Verfügungen, nur noch der Erbe kann an das Konto/Depot. Sollte sich doch ein anderer Verfügungsberechtigter an den Konten zu schaffen machen, so macht sich dieser Strafbar.

Die Konten werden geschlossen, rede mit der Bank, das der Inhalt der Depots entsprechend auf dein Depot übertragen wird.

Du wirst Erbschein und Totenschein bei der Sparkasse vorlegen müssen.

imager761  27.12.2020, 09:03
Mit dem Tod erlöschen die Verfügungen, nur noch der Erbe kann an das Konto/Depot.

Falsch. Die meisten Bankvollmachten sind transmortal verfügt und solange wirksam, wie sie der Erbe widerrufen würde. Und Verfügungen für den verstorbenen Kontoinhaber dürfen auch nichterbberechtigte Lebensgefährten vornehmen, etwa die letzte Pflegheimrechnung überweisen oder den Bestatter bezahlen.

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Die Bank wird privatschriftliche Testamente nicht als Erbennachweis ausreichen lassen und auf Erbschein bestehen.

Für den Erbschein prüft das Nachlassgericht aber anhand der Testamente die Rechtslage. Insofern erfährt die Bank dann indirekt auch von dem zweiten Testament.

Es kommt darauf an,möchte der dritte eine Auszahlung vornehmen.

Die Frage stellt sich doch nur, da du allein Erbe bist, kannst du diese Verfügung widerrufen.

Jenach dem wie du möchtest, das die zweite Person weiter damit umgehen soll.

Bruno01 
Fragesteller
 26.12.2020, 08:45

Mir geht es darum, ob nun dadurch das im Testament steht das er alle Verfügungen vorsorglich widerruft diese nun nichtig sind.. Muss ich das der Bank sagen? Diese Depots fallen ja so nicht mit ins Erbe... Geht ja auch um die Erbschaftssteuer...

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Sobald die Bank, von dem Tod des Depots Besitzers Kenntnis haben, werden die ohne amtlichen Unterlagen (Testament) keine Auszahlung veranlassen.

Bruno01 
Fragesteller
 26.12.2020, 07:50

Es geht mir darum ob nun diese Verfügung zu gunsten Dritter nun ungültig ist oder ob ich das auch so lassen kann, die Bank weiss ja noch nichts von dem Testament..

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motortoni  26.12.2020, 08:29
@Bruno01

Vielleicht ist es so einfacher

Durch den Tod des Depots Besitzers fällt die Verfügbarkeit auf den Erben.

Dieser kann eine neue Verfügung veranlassen.

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