Am 15.1.2017 bin ich nach Mönchengladbach umgezogen
Dort habe ich mich erst mal auf eine Adresse ohne eigene Wohnung angemeldet, damit ich Post empfangen kann.
Leider blieb das sechs Monate so ohne Wohnung bis dann bei gleicher Adresse eine Wohnung frei wurde.
Dort habe ich den Mietvertrag unterschrieben.
Der Mietvertrag wurde nicht vom Vermieter unterschrieben, sondern von jemand anders, der von mir 200 € nahm, dass ich die Wohnung überhaupt zu mieten bekam!
Dies bin ich eingegangen, weil ich in Not war und dringend eine Wohnung brauchte!
Die Wohnung war in einem schrecklichen Zustand!
Darauf hin habe ich den Vermieter schriftlich, so wie mündlich und über den Hausmeister informiert, dass es Beschädigungen von Anfang an meines Mietverhältnisses gibt:
Schimmel in der Wohnung
Abwasser nicht in Ordnung
Toilette defekt
Heizung funktionierte einmal im Monat, manchmal gar nicht
Auch über einen Anwalt habe ich den Vermieter versucht zu informieren, doch auch darauf kam keine Reaktion von ihm!9
Der Rechtsanwalt hat jedoch keine Klage eingereicht, wie ich ihn beauftragt hatte und es erwartet hatte, da er es mir zugesagt hatte!
Am 15.11.2020, ein Jahr nach dem Umzug, habe ich einen Brief vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen.
Darin steht von einem Asylverfahren gegen mich!
Es wird gefragt, wo ich mich die letzten zwei Jahre aufgehalten habe, dass ich zwei Jahre unbekannt und unangemeldet sei…!
…Und wenn ich meinen Aufenthalt nicht beweisen könne, müsste ich 25.000 € zahlen und meine Aufenthaltsberechtigung würde mir entzogen…!
Der Vermieter hatte mich ohne mein Wissen von der Wohnung abgemeldet, jedoch immer pünktlich die Miete von mir oder dem Arbeitsamt erhalten!
In dieser Zeit wurde mein Name zweimal vom Briefkasten entfernt!
Ich schaltete wieder den gleichen Rechtsanwalt ein.