Meine Tochter ist mit dem Fahrrad gegen ein falsch geparktes Auto gefahren. Muss ich haften?
Heute morgen auf dem Weg zur Schule ist meine Tochter (minderjährig) mit ihrem Fahrrad gegen ein Auto gefahren, dass falsch geparkt war. Das Auto wollte wohl richtig in einer Parklücke am Seitenstreifen stehen, aber der Fahrer hat es einfach mal halb auf der Strasse stehen gehabt, bei dieser Strasse gibt es weder Bürgersteig noch Fahrradweg! Der Besitzer hat einen Tobsuchtsanfall bekommen und hat meine kleine total angebrüllt. Jetzt will er zur Polizei. Ich habe ein Foto von dem (geringen) Schaden gemacht, dass auch beweisst wie dämlich dieser Mann geparkt hat. Bin ich trotzdem haftbar?
2 Antworten
Ich denke sich hier auf eine Aussage zur Haftungspflicht zu machen würde auch einem Anwalt schwer fallen.
Ich würde einfach die Privathaftpflicht kontaktieren und den Fall schildern und dann abwarten ob Ansprüch geltend gemacht werden.
Grundsätzlich gibt es viele Urteile bei denen es auch auf das Alter des Kindes ankommt und wie weit dieses grundsätzlich überhaupt haftbar gemacht werden kann.
Wenn Der wirklich falsch geparkt hat, könnte er mitschuld sein.
Im übrigen kommt es auf das Alter des Kindes an. Unter 7 nein, ab 7 Haftung des Kindes, aber kein Problem der Eltern, entweder Familienversicherung, dann nehmen die sich der Sache an. Wenn nicht versichert ein Problem des Geschädigten abzuwarten, bis das Kind volljährig ist.