Einbürgerung/Selbstbehalt/UVG?

Hallo an alle,

ich habe ein Frage und komme nicht weiter.

Ich und mein Nochmann haben drei gemeinsame minderjährige Kinder (15/14/7). Die zwei großen haben die deutsche Staatsangehörigkeit mein Noch Ehemann die bulgarische. Meine kleine Tochter und ich haben die Aufenhaltskarte und Zusatzblatt, da wir aus einem nicht EU - Land stammen.

Als ich mich vom Mann getrennt habe (noch nicht geschieden) ist mein Sohn bei ihm geblieben und meine Töchter leben mit mir in einem Haushalt. Ich habe UVG beantragt, habe daraufhin ein Schreiben vom Jugendamt erhalten, ob ich erwerbstätig bin (das bin ich). Somit erhält auch mein Sohn UVG.

Ich habe für meine kleine Tochter und mich einen Antrag auf Einbürgerung beantragt. Verlangt wird nun ob ich Unterhaltsschulden habe und Nachweise ob ich zahle.

Mein Sachbearbeiter vom Jugendamt meinte, es sind quasi Schulden, aber dadurch das bei mir unsere zwei Kinder leben, wird nun geprüft, ob ich das UVG zurückzahlen muss. Meinem Sachbearbeiter bei der Einbürgerung bzw beim Antrag habe ich meine Situation mitgeteilt, und das wir für unsere Kinder UVG erhalten.

Hat der UVG nun Einfluss auf die Einbürgerung? Heisst das, dass durch die Schulden beim Jugendamt momentan keine Einbürgerung für uns erhalte? Ich kann nirgendwo lesen, dass UVG eine Sozialleistung wie Bürgergeld oder ähnliches ist.

Das wäre echt schade, da ich natürlich das UVG auch zurück zahlen mag, in Raten. Das habe ich aber noch nicht vereinbart.

Vielen Dank für die Bemühung.

unterhaltsvorschuss, Einbürgerung
Jobcenter rechnet fälschlicherweise Unterhaltsvorschuss Leistung an?

Hallo ihr lieben

Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus

Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen.

Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch).

Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe.

Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter.

Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken).

22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren

3894€ (!!!!!)

Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden.

Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt.

UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor)

Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen?

Liebe Grüße und bleibt alle gesund

Agentur für Arbeit, jobcenter, Nachzahlung, unterhaltsvorschuss

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