Darf Polizei mich auf Polizeiinspektion "locken" um ans Ziel zu kommen?
Z.b. Ich werde“gesucht"bzw bekomme Zuhause“besuch" aber ich bin nicht Zuhause,melde mich aber umgehend, nachdem ich 20min später davon erfuhr. Mit der Info Ich soll mich mal melden(zb Nachbar ruft mich an)...
Im Telefonat mit Polizeiinspektion,erfahre ich nur ein bestimmter Beamter wolle“reden"..und ich solle mich am nächsten Tag bis 12uhr persönlich melden(bekomm ihn aber nicht selbst zu Gehör,nach wie vor nur der der abhieb....
KANN ES SEIN DASS ER MEHR ALS REDEN MÖCHTE... ZB EINBEHALTEN ETC
HAFTBEFEHL IST NICHT RAUS (UNSICHER,DA KAUM IN DER ANSCHRIFT.DESWGEN KEINE INFO VON POST ETCPP)
3 Antworten
Hast du denn eine Straftat begangen oder warst Zeuge von etwas das zur Anzeige gebracht wurde? Eine Vorladung für Zeugen kann durchaus auch telefonisch von statten gehen. Und nein die Polizei kann dich nicht einfach da behalten wenn du überhaupt nichts verbrochen hast, zur Identitätsprüfung könnten sie dich theoretisch da behalten wenn du dich nicht ausweisen kannst, also nimm deinen Perso mit.
Außerdem wurde ich Mal zu deiner gemeldeten Adresse hin und dann Mal deine Post nachschauen.
Was hast Du denn angestellt? Vor welchem "Ziel" fürchtest Du Dich?
Wir sind hier unter uns, Du kannst also offen reden!
Quatsch. Hier guckt keiner nach. Und außerdem ist es nicht einfach, die Identität der Fragesteller rauszufinden. Dafür wird sich die Polizei bestimmt nicht die Zeit nehmen.
Was Du NICHT schreibst:
Gibt es denn Dir bekannte Gründe?
Und wenn Du das nächste Mal dort anrufst:
Guten Tag, Müller mein Name, ich hätte gerne Herrn xyz gesprochen.
Du bis nie alleine... SIE sind immer da. SIE sehen dich. SIE hören dich.