Darf Finanzamt freies Guthaben zurück behalten?

3 Antworten

Geht's auch verständlich, diesen Kauderwelsch versteht ja kein normaler User!

"Das Verfahren war für 2012 in 2021 und vorgetragen wurde dies auf 2018."

Was wurde vorgetragen - eine Erstattung kann nicht vorgetragen werden, handelt es sich um einen Verlustvortrag?

" Diese Jahr 2018 hat noch keine Bearbeitung erfahren"

Heißt was - nicht keine Erklärung abgegeben?

Das Verfahren habest Du doch sicher mit Hilfe Deines Steuerberaters geführt - warum fragst Du nicht ihn/sie?

tummle 
Fragesteller
 04.03.2024, 14:45

Danke für die Antwort, aber man sollte die Frage auch richtig lesen.

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Andri123  04.03.2024, 15:12
@tummle

Man sollte Fragen verständlich formulieren und wenn das nicht gelungen ist, auf Nachfragen freundlich nachliefern.

Im Allgemeinen besteht nach 6 Monaten bei grundlos fehlender Bearbeitung die Möglichkeit Untätigkeitseinspruch einzulegen, das ist quasi das Pendant zur Untätigkeitsklage bei anderen Behörden.

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Eifelia  04.03.2024, 15:32
@tummle

Ich habe gelesen - und auf Grund der ziemlich ungenauen Formulierung Rückfragen gestellt. Aber wenn Du meinst, dass das alles klar und eindeutig formuliert ist, dann warte halt auf andere Antworter.

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wurzlsepp6682  04.03.2024, 19:04
@tummle

mademyday! Eifelia ist STEUERBERATERIN. wenn diese die Frage nicht versteht, so ist die Frage wohl extrem bescheiden gestellt!

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Zuerst einmal sollest Du den Vorgang genauer schildern. Aus Deinem Geschreibsel wird niemand schlau. Des weiteren solltest Du klären, ob es einen Nichtanwenduns-Erlass des Finanzministers gibt.

Wenn ein Verfahren vor dem FG gewonnen wurde, heist das noch gar nix. Wenn ein entspechender Nichtanwendungs-Erlaß vorliegt, wird die Rechtsprechung ignoriert vom FA.

Eifelia  04.03.2024, 18:54

Nein, so funktionieren Nichtanwendungserlasse nicht. NAE gibt es nur bei BFH-Urteilen und damit wird verfügt, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet wird - bei demjenigen, der das Urteil erstritten hat, wird dieses selbstverständlich auch angewandt.

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wurzlsepp6682  04.03.2024, 19:05
@Eifelia

jetzt komm Hildefeuer doch nicht mit FAkten, interessieren diese doch nicht

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