Darf eine Löschungsbewilligung der Bank zweimal erstellt werden?

2 Antworten

Eine Löschungbewilligung wird von einem Gläubiger, der eine Grundschuld eingetragen bekam, in Bezug auf diese Grundschuld abgegeben, damit die Grundschuld gelöscht werden kann.

Wenn Du nun andere Verpflichtungen grundschuldlich abgesichert hast, dann dürfte der Gläubiger ein anderer sein, d.h. auch eine Löschungsbewilligung zu einer bereits gelöschten Grundschuld hat dann keine Funktion mehr.

Die Löschungsbewilligung ist nicht die Grundschuld. Verwechselst Du hier ein paar Begriffe?

Werner27329 
Fragesteller
 03.10.2021, 09:48

Hallo Gandalf94305, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die Löschungsbewilligung war ja als Sicherheit gedacht, damit kein anderer die Grundschulden löschen kann, als ich. Muss ich noch mal alles durchdenken....

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gandalf94305  03.10.2021, 09:54
@Werner27329

Eine Löschungbewilligung wird vom Gläubiger gewährt, wenn die Grundschuld gelöscht werden kann. Oft läßt man Grundschuldeinträge stehen, da sie dann später von der gleichen Bank weiter zur Absicherungen neuer Schuldverhältnisse (z.B. bei der Revalutierung oder dem Neuabschluss von Darlehen) genutzt werden kann. Damit vermeidet man die Notarkosten, die bei jedem Eintrag/Austrag anfallen.

Die Grundschuld kann nicht gelöscht werden, solange der entsprechende Gläubiger dem nicht zustimmt (und in Folge auch keine Löschungsbewilligung ausspricht).

Eine Immobilie kann jedoch mehrere Grundschuldeinträge von ggf. unterschiedlichen Gläubigern haben. Eine Löschungsbewilligung bezieht sich nur auf die jeweilige Grundschuld eines Gläubigers. Man kann damit nicht beliebige Grundschuldeinträge löschen lassen.

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Werner:

Mit einer Löschungsbewilligung ist nur die Löschung des Grundpfandrechts möglich. Für eine Abtretung hätte es einer lösungsfähigen Quittung bedurft, die vom Gläubiger nur in bestimmten Ausnahmefällen erteilt wird.