Arbeitgeber rückt Unterlagen nicht raus. Darf er die einbehalten?

3 Antworten

Du hast dort gearbeitet, folglich haben sie Vorgaben über die Aufbewahrung Deiner Personalakte.

Wenn man vernünftig die Personalstelle bittet die Originale zurückzugeben und statt dessen Kopieen aufzubewahren, wird der Arbeitgeber sicherlich diesem Wunsch nachkommen, falls nicht schon alle Unterlagen digitalisiert wurden und die Originale in den Schretter gewandert sind.

Einen Rechtsanspruch auf die Rückgabe hast Du jedenfalls nicht, so wie Du den Sachverhalt schilderst.

Zitterbacke  27.04.2016, 11:06

D. H.

Nur zur Ergänzung :

Eine Digitalisierung der Unterlagen darf nur im schriftlichen Einverständnis des Mitarbeiters erfolgen (Z. B. im Arbeitsvertrag , aber auch eine Betriebsvereinbarung ist möglich).

Und der Arbeitgeber muß das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten.

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Also das sehe ich definitiv anders als der Vorantworter.

Du hast einen Herausgabeanspruch an deinen Ex-Arbeitgeber.

Er ist verpflichtet Dir alle vorgelegten Zertifikate, Bescheinigungen, Zeugnisse usw. im Orginal unverzüglich wiederzugeben. Etwaige Aufbewahrungspflichten kann er durch Kopien der Orginale nachkommen. Die Originale stehen Dir zu.

Bitte lies auch hier: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/aushaendigung-der-arbeitspapiere-bei-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-15-2005.php

Zitterbacke  27.04.2016, 11:40

 Aber endet das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter, dann müssen  ihm die Arbeitspapiere ausgehändigt werden.

So was gehört nun dazu ??

Du hast insofern Recht , daß die Originale Eigentum des Mitarbeiters sind und zurück verlangt werden dürfen.

Bei einer Nichteinstellung(ist zwar nicht gefragt) besteht der Anspruch auf komplette Herausgabe der Bewerbungsunterlagen.

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