Bürgergeld und Erbe § 33 ErbStG?

3 Antworten

Ich gehe davon aus, dass du Betreuer der verstorbenen Mutter bist. Insofern bist du dem zuständigen Finanzamt des Erben zur Auskunft über die Vermögenswerte verpflichtet. Dem käme man im einfachsten Fall mit der Übermittlung von aktuellen Kontoauszügen nach. Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter kann ich dem genannten Paragraphen nicht entnehmen.

Petz1900 
Fragesteller
 03.03.2023, 14:07

nein, ich bin Betreuer von einem der beiden Söhne, dieser Sohn bezieht Bürgergeld

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UndertakerOWL  04.03.2023, 11:54
@Petz1900

Ok, dann ist die Forderung von Nachweisen mit Bezug auf den genannten Paragraphen irreführend. Man will schlichtweg wissen, ob und wieviel geerbt wird. Wenn du die Information hast, teilst du diese mit. Das JC will nur wissen, ob es weiterhin zahlen muss.

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Die wollen wissen, ob der Bürgeldempfänger etwas erbt. genau das und nur etwas verklausuliert ausgedrückt.

Die wollen die Salden zum Todesdatum haben, eben die Zahlen, die die Bank dem FA gemeldet hat.

Petz1900 
Fragesteller
 03.03.2023, 14:08

ah okay, das ist alles ?

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