Betrunken schlägerei Polizei Einsatz zahlen?

3 Antworten

Ratenzahlung von 10 Euro im Monat sollte doch wohl drin sein. Musst du beantragen. Stundungszinsen beachten.

Zu prüfen wäre hier vermutlich Landrecht, nicht, wie von Sunshine24de angenommen, Bundesrecht. Oder geht es um ein Tätigwerden der Bundespolizei?

Es ist aber davon auszugehen, dass die Forderung berechtigt ist. Du hast durch dein Verhalten Kosten verursacht, die musst du auch tragen. Eine Anwendung des § 827 Satz 1 BGB kommt gemäß Satz 2 nicht in Betracht.