Besteuerung von Fonds - Vorabpauschale und Verluste?
Ich habe grade diesen Link hier gelesen und dazu zwei Fragen. Ich zitiere mal von der Seite:
Für Anleger, die einen Fondsanteil erst im Lauf des Jahres kaufen oder regelmäßig im Sparplanansparen, berechnet sich auch die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel.
Das bedeudet in der Praxis was? Angenommen Herr Mustermann zahlt sei dem 1.1.18 jeden Monat 50€ in einen Fonds ein. Er hat einen Wert der Fondsanteile zum 1.1.18, nämlich 50€ minus Ausgabeaufschlag, und einen Wert der Anteile zum 1.1.19. Daraus kann man eine Vorabpauschale berechnen, die sich aber nun wie berechnet? Also wie werden die 12 Käufe eingerechnet?
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Im Falle, dass ein thesaurierender Fonds zum Verkaufszeitpunkt keine Wertsteigerung aufweist oder gar Verlust gemacht hat, fallen bei Verkauf keine neuen Steuern an. Bereits festgestellte Vorabpauschalen werden dennoch angerechnet. Ein Nullertrag wird dadurch zum Verlust oder der Verlust vergrößert sich. Anleger können den Verlust ins nächste Steuerjahr vortragen.
Wie trägt man den Verlust vor? Über die Steuererklärung?
Das betrifft aber nur den Verkauf, richtig? Also wenn der Wert der Anteile zum Jahresbeginn höher ist als zum Jahresende, ich aber nicht verkauft habe, dann kann ich keine Verluste vortragen?
Viele Grüße
1 Antwort
Das betrifft aber nur den Verkauf, richtig?
Ja, und zwar richtigen Verkauf (im Gegensatz zum "gedanklichen Verkauf" nach der Art: "Wenn ich heute verkaufen würde, dann hätte noch ....").
Super, das hilft schon weiter. Um noch einmal genauer zu sein: Der Verlustverrechnungstopf wird also nur befüllt, wenn ich Verkaufe (und Verluste erleide). Er wird nicht befüllt, wenn mein Depot am 1.1. einen Wert von zB 1000€ hat und am 31.12. einen Wert von 900€, da ich nicht verkauft habe, Korrekt?