Verkauf wertloser Aktien???

6 Antworten

Solange es kein Veräußerungsgeschäft zu diesen Aktien gibt, kannst Du keinen Gewinn oder Verlust steuerlich geltend machen. Es muß also zwingend nach aktueller Rechtsprechung ein Verkauf stattfinden. Dieser muß nicht unbedingt börslich erfolgen, auch ein Privatgeschäft wäre schon ausreichend. Kauft also irgendjemand Deine Aktien für einen nominellen Betrag zurück, reicht es.

Bedenke allerdings, daß wenn die Aktien von vor 2009 stammen, Gewinne wie Verluste generell steuerlich irrelevant sind.

Deine Frage wurde ja hier schon recht ausführlich und mit den zur Verfügung stehenden Infos richtig beantwortet.

Eine gute Antwort kannst du aber erst dann bekommen, wenn du uns sagst um welches Wertpapier (WKN und ISIN) du in deinem Depot hast.

Klauxx kauft doch jeden Scheixx. Der wäre ein dankbarer Abnehmer für hoffnungslose Hoffnungswerte!

Na,na,na, will doch wohl bitten. NeoMedia geht bald ab und ihr werdet sehen und weinen. Bei mir sind es dann Freuden Dränen.

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@Klauxs

ich werde ne Silvesterrakete kaufen und ne Neo Media-Aktie drankleben. Dann schiesse ich diese ins All. Und schon haben wir den Raketeneffekt - gleich nach Mitternacht im neuen Jahr.

Wollen wir mal hoffen, dass die Rakete nicht fällt, bevor die Börsen aufmachen.

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Machen wir es kurz: Pech gehabt. Denn die Aktien kannst du ja nicht mehr verkaufen. Und damit auch keinen Verlust realisieren.

Kennst du irgendwen, der ein Depot hat? Dem verkaufst du die Anteile für einen Cent und der kann sie ausbuchen lassen. Das Verschieben zu ihm (also der Verkauf) und das Ausbuchen kostet nichts, nur bringt dir der Verkauf den Verlust, den du dann geltend machen kannst.

Ob das von der Bank berücksichtigt wird? Wahrscheinlich nicht! Nur kannst du ja eine Steuererklärung abgeben und den Fall mit Verkauf erläutern.

Vorsicht, da dieses Geschäft nicht über die Bank und deren Töpfe läuft (die einzelne Transaktionen ja in gewisser Weise durch die Aggregation anonymisieren), riecht das Finanzamt schnell Gestaltungsmißbrauch und wird die Transaktion nicht anerkennen.

Der plausibelste Weg bei Unternehmen, die nicht komplett dicht gemacht werden, sondern irgendwie ggf. in neuer Hülle weiterexistieren, wäre der Verkauf an den neuen Eigentümer.

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@gandalf94305

Ich sehe ein sehr einfaches Problem mit einer sehr einfachen, sich anbietenden Lösung.

Ich denke, du kannst dir vorstellen, wozu es führen wird, wenn diese Transaktion nicht immer anerkannt wird. Dann wird es einen Aufkäufer für die Anteile geben. Einen, der die kauft, weil bei tausend wertlosen Aktien vielleicht mal eines dabei ist, das wieder etwas wert wird. Der kauft die dann so, dass das Gegenüber den Verlust definitiv geltend machen kann. Dazu wird er, weil sich manche wirklich ärgern, dass sie den Verlust nicht jetzt geltend machen können, weil der Makt tot ist, auch durchaus werthaltige Unternehmen für nichts bekommen.

Bringt nur nichts, weil du vermutlich keinerlei Hinweise darauf hast, dass jemand damit schon mal Probleme bekommen hat. Wenn doch, mache ich das. Hast du einen Hinweis??? Ich hätte wen, der sicher Lust hätte, das zu machen.

Denkst du, es ist ein Geschäftsmodell?

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