Besteuerung Gewinn-Ausschüttung aus italienischer GmbH in Deutschland?

2 Antworten

Da es sich um Kapitalerträge aus dem Ausland handelt können diese nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Die Kapitalerträge müssen also in der deutschen Steuererklärung angegeben werden.

Im Steuerbescheid wird dann geprüft, ob diese der Abgeltungsteuer oder dem normalen Steuersatz unterliegen.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Vorauszahlung zur Einkommensteuer.

Die Frage ergibt also keinen Sinn.

Petz1900  12.05.2021, 09:35

Die Frage macht schon Sinn.

Denn es ist entscheidend, ob bei der Ausschüttung Kapitalertragsteuer einbehalten werden muss (!) oder eben nicht.

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