Bekomme ich Anzahlung an Tatootwiererin, die mich letztendlich doch nicht stechen möchte, möchte?
Hallo, Ich habe für ein Tattoo 50€ angezahlt und die Tattoowiererin hat einen ersten Entwurf angefertigt. Dieser hat mir nicht gut genug gefallen, also habe ich einige Verbesserungsvorschläge gemacht, damit sie es noch mal überarbeitet. Daraufhin hat sie die Zusammenarbeit mit mir beendet weil "sie sich nicht in Formen pressen lassen möchte". Ich habe keine Quittung erhalten für die 50€ Anzahlung weil Sie keine Quittung parat hatte. Im Nachrichtenverkehr wird aber deutlich, dass "sie es frech findet die Anzahlung zurück zu verlangen und sie den Entwurf nicht weiterverkaufen könne".
Kann ich mein Geld zurück bekommen, da sie die Arbeit verweigert?
4 Antworten
Ja, sie hat den Entwurf angefertigt, dafür ist sie zu bezahlen, fordere den Entwurf von Ihr samt Verwertungsrechten, denn der ist ja für dich gemacht worden und damit kannst du dann zum nächsten Tätowierer gehen und diesen nach deinen Wünschen anpassen lassen.
Wenn sie dir den Entwurf samt Verwertungsrechte nicht rausgibt, dann bezahlst du sie auch nicht. Denn es kann in meinen Augen nicht sein, das sie von sich aus den Auftrag ablehnt und dennoch sowohl geleistete Arbeit als auch Anzahlung behält.
Kann ich mein Geld zurück bekommen, da sie die Arbeit verweigert?
Sie verweigert die Arbeit nicht, sie will keinen Vertrag mit Dir abschließen.
Du bist zu ihr gegangen udn wolltest eine Tätoierung bekommen.
Sie sollte einen Entwurf nach Deinen Angaben machen. Vermutlich hat sie das schon oft gemacht udn dann keinen Auftrag bekommen und deshlab 50,- Euro Vorauszahlung verlangt, oder es ist üblich in dem Bereich eine Anzahlung zu nehmen, wenn man Entwürfe macht (ich habe keine persönliche Erfahrung it Tätowierern).
Dann lag der Entwurf vor.
Du wolltest Änderungen.
Sie sagt, die Änderungen widersprechen meinem esthätischen Empfinden,oder sie sagt, das ist fachlich korrekt nicht machbar, oder was auch immer.
Ist auch egal, sie hat den Entwurf gemacht, den Du hast, oder einfordern kannst und es kam über den zweiten Teil des Auftrags "Ausführung der Arbeit" kein Vertrag zustande.
Ich würde sagen: nein. Denn du wolltest, dass sie den Entwurf fertigt. Diese Leistung wurde erbracht. Sie wäre am Ende nur "verrechnet" worden bzw. im Gesamtpreis inkludiert gewesen. Es ist auch typisch, dass Künstlern eine gewisse Freiheit bleiben muss.
Nö, warum auch!
Diese hat bereits für dich gearbeitet und was kann sie denn dafür, wenn es dir nicht gefällt!?!
War von ihr vermutlich eine weise Entscheidung, dass sie die weitere Zusammenarbeit mit dir ablehnt! 😁😜😎