BAföG, mit Eltern in der Mietwohung wohnen?

1 Antwort

Ich vermute, dass das richtig ist. Im Paragraphen 13 Bafög steht zwar "der bei seinen Eltern wohnt", aber man wird vermutlich nicht argumentieren können, dass nun Deine Eltern bei Dir wohnen und das deshalb nicht gelte.

Möglicherweise hättest Du einen Anspruch nach Paragraph 27 Abs. 3 SGB II. Aber erst ab Antragstellung.

Ja, wie unten gesagt, frag bei studis-online.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi0lNHGhJP-AhXOzaQKHTxsBK4QFnoECAoQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbaf_g%2F__13.html&usg=AOvVaw1kl_k77mfzDKuJUOd6SSvX

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi72NKzhpP-AhWBPewKHf48B9IQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fsgb_2%2F__27.html&usg=AOvVaw1JittAt9ujohBdFpHiSyCa