Auto Schäden, ATU abzocke?

2 Antworten

Wenn Du mit dem Auto dort hin gefahren bist, dürfte feststehen, daß es noch fahrtüchtig war, als es dort ankam. Wenn es nun nicht mehr anspringt, kannst Du das auch in einer zweiten Werkstatt untersuchen und beheben lassen bzw. je nach Grund für den Defekt Ansprüche auf Schadensersatz gegen ATU erheben, wenn der Defekt nachweislich dort entstand. Manchmal hilft es schon, wenn Du ankündigst, den zweiten Schaden bei einer anderen Werkstatt begutachten und beheben zu lassen und Dir Schadensersatzansprüche vorbehältst.

Die beim Einbau kaputt gegangene Scheibe musst du natürlich nicht bezahlen. Wenn der Motor plötzlich nicht mehr anspringt, würde ich mir erklären lassen woran das liegt und wieso der Fehler erst in der Werkstatt aufgetreten ist. Wenn dir das unplausibel erscheint, würde ich das Auto in einer anderen Werkstatt untersuchen und reparieren lassen. Dann ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.