Aus dem Grundbuch austragen?

3 Antworten

Also irgendetwas passt da nicht.

Mein ExFreund hat ein Haus gekauft, 

OK.

bei dem wir beide schlussendlich aber im Grundbuch stehen

Und nun? Entweder ihr habt beide gekauft, steht also beide im Grundbuch, oder er hat Dir die Hälfte geschenkt, oder verkauft. Aber wenn einer kauft, können nicht 2 im Grundbuch stehen.

Wie kann ich mich löschen lassen?

Gar nicht.

Kann man es problemlos nur auf ihn übertragen?

Durch Verkauf, oder Schenkung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ines210 
Fragesteller
 29.12.2019, 16:34

Ja... Doof ausgedrückt. Schon richtig.

Auf ihn läuft der Kredit, ich stehe also nur auf dem Papier als Käufer mit im Grundbuch.

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Steinemann  29.12.2019, 19:23
@Ines210

Und das obwohl Du im notariellen Kaufvertrag gar nicht erwähnt bist? :-o

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wfwbinder  29.12.2019, 19:44
@Ines210
Ja... Doof ausgedrückt. Schon richtig.

Nein, nicht doof ausgedrückt, einfach falsch. Wer im Kaufvertrag steht ist Käufer. Deshlab steht er dann auch im Grundbuch.

So und wenn wir jetzt noch die Werte kennen würden (Kaufpreis gezahlt wann, Kredithöhe) dann könnte man an einer Lösung arbeiten, denn es wir eine Rechenaufgabe, um es so preiswert wie möglich zu machen, denn Geld kostet es auf jeden Fall.

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baufinord  30.12.2019, 00:27
@Ines210

..."stehe nur so auf dem papier im grundbuch" gibt es nicht...entweder sie stehen als miteigentümerin im grundbuch oder nicht...ich drücke die daumen, dass sie nicht "nur so auf dem papier" ggf. nicht doch irgendwelche darlehensverpflichtungen eingegangen sind

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wfwbinder  30.12.2019, 19:31
@Ines210

Ein Haus für 25.000,- Euro? Eine Ruine in der brandenburgischen Sandbüchse?

Da der Freibetrag für Schenkungen 20.000,- auch unter Fremden ist, schenke ihm Deine Hälfte und Thema durch. Kostet nur die Notargebühren.

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Ines,

diu schreibst, dass du als Miteigentümerin "in keinem Kreditvertrag stehst" und "der Kredit nur auf ihn läuft"?

Hast du im notariellen Vertrag mit deinem Freund nicht auch die persönliche Schuldhaft für die Verbindlichkeiten übernommen?

Die Klärung dieser Frage ist deshalb wichtig, weil vor Schenkung, Verkauf oder Verzicht auf den Miteigentumsanteil an der Immobilie die Entlassung aus der persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung geklärt sein muss.

Ines210 
Fragesteller
 30.12.2019, 10:13

Es gibt keine eingetragene Grundschuld.

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Einfach zum Notar gehen und einen Vertrag über die Übertragung erstellen lassen. Wahrscheinlich wird für Deinen Ex aber dann Schenkungssteuer fällig, weil Du ihm (wenigstens auf dem Papier) ein halbes Haus schenkst. Der Notar und das Grundbuchamt wollen dann auch noch Geld haben. Wird also nicht ganz billig werden, aber die Klärung der Verhältnisse sollte Euch das Wert sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung