..hierfür bräuchte man eine Genehmigung...aus einer Garage, die auf der Grundstücksgrenze gebaut wurde, einen Wohnraum zu machen, ist so gut wie unmöglich (für Aufenthaltsräuem gilt ein Mindestabstand von 3m zur Grundstücksgrenze)....
...wenn Sie mit der DSL-Bank finanziert haben, muss das über einen Vermittler bzw. Vermittlerin gelaufen sein...warum kümmert der bzw. die sich nicht um die Auszahlungen und beantwortet Ihre Fragen? ;-)
...für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien benötigt man eine Gewerberlaubnis nach §34c Gewerbeordnung...ohne eine solche Erlaubnis ist die gewerbliche Vermittlung von Immobilien nicht erlaubt...insoweit wäre ein solcher Vertrag wahrschenlich nicht wirksam...Ihr Bekannte könnte also den höheren Kaufpreis einstreichen und müsste Ihnen ggf. nichts zahlen...das Ende einer schönen Bekanntschaft ;-)
Das sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Insolvenzverwalter(in) besprechen. Hier darf Ihnen niemand, der Ahnung hat, eine Info geben (das wäre Rechtsberatung)....
Ihre Fragen kann man nur nach einem Blick ins Grundbuch beantworten...alles andere ist Spekulation ins Blaue ;-)
Ihre Ex müsste ihren Anteil an Sie übertragen/verkaufen (geht nur beim Notar)...im Gegenzug müsste die Bank zustimmen, Ihre Ex aus dem Kreditvertrag zu entlassen (um es mal einfach auszudrücken)...die Bank ist allerdings nicht verpflichtet, dem zuzustimmen...
...die übertragung eines gebäudeteils ("...alle sind miteinander verbunden...") ist in der tat kompliziert...sie sollten zudem auch klären, ob der ausbau des taubenschlags zu einer wohnung überhaupt -baurechtlich- möglichlich ist....
Ich gehe davon aus, dass es sich um die Kosten für die Abtretung der Grundschulden an die neue Bank handelt (Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschrift etc). Andere Kosten fallen bei einer Umschuldung laufender Darlehen bei Ablauf der Sollzinsbindung grundsätzlich nicht an (ich kenne auch keine Bank, die zusätzliche Gebühren verlangt)
Der Fall ist wohl eine Thema für einen Psychologen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Ex-Mann diese gemeinsame Verpflichtung als letzte Verbindung zu Ihnen sieht und nicht will, dass diese abreisst. Sie möchten nichts mehr mit ihm zu tun haben, aber andersherum scheint es nicht so zu sein....
Da hilft wahrscheinlich nur abwarten und hoffen, dass er demnächst eine neue Partnerin findet, die ihm dann schon erzählen wird, dass auch er nichts mehr mit Ihnen zu haben will (soll) ;-)
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kümmet sich der Insolvenzverwalter um die Verwertung der Immobilie (oder Alternativen dazu). Niemand ist verpflichtet, erst einmal den freihändigen Verkauf zu versuchen.
Es gibt durchaus Banken, die -aus gutem Grund- eine solche "100-Km-Grenze" in ihren internen Finanzierungsrichtlinien haben. Aber wenn DAS das einzige Argument des "Finanzberaters" war, war bzw. ist er wahrscheinlich nicht ganz so unabhängig wie er tut.
Sofern die Darlehensraten auch bei nur einem Einkommen - und auch gem. sog. Haushaltsrechnung der Banken- bezahlbar sind, sollte dem nichts entgegenstehen. Allerdings würde ich das mit dem "versetzen lassen" vorher schriftlich fest machen. Ich habe in 26 Jahren als Baufi-Berater leider zu oft miterleben müssen, dass mündliche Absichtserklärungen o.ä. von Arbeitgebern nicht immer eingehalten werden.
Das mit dem Tilgungssatzwechsel muss man sich genau ansehen, denn häufig ist es nicht möglich, die Tilgung auf 1% zu reduzieren. in den meisten Darlehensverträgen mit dieser Option findet sich die klausel, dass der Tilgungssatz nicht unter den ursprünglich vereinbarten Tilgungssatz fallen darf.
Ich würde versuchen herauszubekommen, ob der Eigentümer davon wusste, dass die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird (oder es hätte wissen wüssen). Dass Kommunen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, ist selten eine Überraschung (die Kommune wird also schon vor dem Verkauf ein Auge daruf geworfen haben und das wird dem Verkäufer sicher bekannt gewesen sein). Hier könnte also der Verkäufer ggf. schadensersatzpflichtig werden (Stichwort Notarkosten und ggf. Nichtabnahmeentschädigung für die DSL Bank).
Aber damit muss sich ein erfahrener Fachanwalt beschäftigen.
Die Bank KANN Ihre EX aus dem Darlehensvertrag entlassen. Das muss dort entsprechend beantragt werden. Wenn die Bank zu dem Schluß kommt, dass sie als alleiniger Schuldner die Verpflichtungen tragen können, wird sie dem in der regel auch zustimmen (muss sie aber nicht!).
Die Immobilie können Sie als alleiniger Eigentümer ohne Zustimmung Ihrer Ex und ohne Zustimmung der Bank verkaufen. Die finanzierende Bank hat bei einem Verkauf kein Mitspracherecht (darüber entscheiden allein die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer).
Aber: sofern die Zinsbindung des Darlehens noch läuft, wird die Bank bei Kündigung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Und die ist derzeit ziemlich heftig!
Hallo "Marku 898",
die Zeiten, in denen Banken vor allem beim Hausbau im Rahmen der Immobilienfinanzierung auch noch das Auto mitfinanziert haben, sind seit mindestens 10 Jahren vorbei.
Beim Erwerb einer Immobilie kann man im Rahmen der Immobilienfinanzierung meist nur bis zu 100% des Kaufpreises finanzieren. Alles was darüber hinaus geht (Erwerbsnebenkosten, Einrichtung usw.) müsste man über einen Ratenkredit gesondert finanzieren. Allerdings gibt es Banken, die daraus ein Darlehen mit einer entsprechenden Mischkalkulation machen).
Die Vollfinanzierung des Immobilienkaufs (260.000 Euro) würden sie monatlich ca. 1.100 Euro kosten (ganz grober Daumen).
Übrigens: sollten Sie jetzt losziehen und erst das Auto kaufen und finanzieren, könnten Sie sich den Immobilienkauf abschminken. Sie wären dann nämlich gnadenlos überschuldet ;-)
Es gibt diverse Möglichkeiten, dass Sie sich absichern können. Dazu sollten Sie allerdings einen Notar zu Raten ziehen, denn die Materie ist reichlich kompliziert. Notare kommen auch gerne zu dem Schluß, dass es wesentlich einfacher (und günstiger!) ist, zu heiraten, statt alles vertraglich zu regeln ;-)
Es macht keinen Sinn, sich an einen freien Vermitter zu wenden. Grund: als Vermittler bekommen wir für reine Zwischenfinanzierungen keinen Cent Vermittlungsprovision. Mal abgesehen davon, dass keine Bank bereit ist, eine reine Zwischenfinanzierung anzubieten (wie schon von Ihnen beschrieben: damit ist aus Bankensicht kein Geschäft zu machen).
Übrigens: früher haben Banken durchaus reine Zwischenfinanzierungen angeboten und dann eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Diesem Geschäft hat die Rechtsprechung ein Ende gemacht, denn Bearbeitungsgebühren wurden grundsätzlich als unzulässig erklärt. Das nennt sich dann Verbraucherschutz ;-)
Die von "wfwbinder" vorgeschlagene Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß die sinnvollste. Insbesondere die Genosschenaftsbanken oder Sparkasssen mit eigenem Immobilienmakler wären hier meine erste Wahl.
Ob die Kündigung des Kontos wegen "nicht vertragsgemäßem Verhalten" in die Schufa steht, kann Ihnen nur die Schufa sagen. Ansonsten besteht für die laufende Finanzierung keine Gefahr, denn eine Bank kann einen Immobilienkredit erst ab einem bestimmten Ratenrückstand kündigen.
Das ist eigentlich auch ganz simpel!
Je nachdem wie eine Bank das anstellt, werden Sie den Verkaufserlös aus der alten Wohnungen zwischenfinanzieren müssen (das bestehende Darlehen plus Aufstockung dienen ja zur Zahlung des Kaufpreises für die neue Wohnung). Für eine solche "Zwifi" sind Zinsen zu zahlen (keine Tilgung). Bei den Banken gibt es allerdings eine ziemliche Bandbreite bei den Zinskonditionen für die Zwifi.
Sie sollten als erstes den Verkauf organisieren. Zunächst müssen Sie einen realistischen Kaufpreis ermitteln (lassen). Dabei sollten Sie sich nicht unbedingt auf "kostenlose Immobilienbewertungen" im Internet verlasen, sondern ggf. einen renomierten Makler vor Ort einschalten.
Dann werden Übergabetermine für die beiden Wohnungen so abgestimmt, dass die am besten auf einen Tag fallen. Mit Übergabe muss auch der Kaufpreis gezahlt werden. Liegen beide Termine an einem Tagen, kann man sich in der Regel die Zwifi und damit die Doppelbelastung sparen.
Ihre Schwiegereltern werden sich bei der jeweiligen Bank "freikaufen" müssen, also den noch offenen Betrag zahlen oder mit der Bank einen eigenen Darlehensvertrag schließen müssen.
Sofern die Bank tatsächlich eine verbindliche Zusage erteilt hat (= von der Bank unterschriebener Darlehensvertarg ODER - na nach Art der Beantragung- eine Annahmebestätigung), kommt sie so einfach nicht aus der Nummer raus. Eine solche Zusage gibt eine Bank erst NACH Einholung einer Schufa-Auskunft (wobei es immer noch Banken gibt, die nicht an die Schufa angeschlossen sind). Wenn die Bank NACH verbindicher Zusage einen Rückziehr macht, müsste der Schufa-Eintrag also unmittelbar nach der Zusage erfolgt sein (also bei erster Schufa-Abfrage nicht sichtbar). Das wäre natürlich ein unglücklicher Zufall.
Ich würde erst nochmal mit der Bank sprechen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. Dabei hilft es, Schriftwechsel mit dem Inkassounternehgmen und/oder der Kreditkartenfirma vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine strittige Forderung handelt. Damit kann man ggf. auch für die Löschung des Eintrag bei der Schufa sorgen! Dumm nur, wenn Sie bislang versucht haben, das alles rein telefonisch zu klären.
Wenn das alles nichts nützt und die Bank sich auf die Hinterbeine stellt, gibt es durchaus Banken, die auch bei solchen Negativeinträgen finanzieren - und das sind nicht nur "Spezialbanken" mit vergleichweise horrenden Zinsen!