Student als freier Mitarbeiter - Rentenversicherung

2 Antworten

Da Du kein Kindergeld udn kein Bafög bekommst, kannst Du doch verdienen, was Du willst.

Steuer sollte Dir in der Beziehung ggf. auch sch....egal sein, wenn Du Geld verdienen kannst (unter der Voraussetzung Du hast die zeit dazu), denn der Eingangssteuersatz ist 14 %, also wenn Du 100,- Euro mehr verdinest, bleiben Dir 86,- Euro. Ist doch besser als ncihts.

Renteversicherung brauchst Du auf dieses Einkommen m. E. nciht zu zahlen. Ausserdem wird das Finanzamt das nciht prüfen, weil es sie nichts angeht udn es sie auch nicht interessiert.

Da der Job freiberuflich ist, kannst Du Deine Betriebsausgaben abziehen, also ggf. Fahrtkosten, der was sonst so anfällt. Als freier Mitarbeiter hast Du aber keine Arbeitnehmerpauschale, Die bekommen nur Leute, die auf Steuerkarte arbeiten.

In so fern wäre es günstiger, wenn Du angestellt wärst.

wfwbinder hat es ja schon sehr gut erklärt. Worauf du noch achten musst ist, dass du nicht über 20 Stunden pro Woche arbeitest, denn dann liegt dein Schwerpunkt nicht mehr beim Studium, sondern der Arbeit und dann wirst du bei der Krankenkasse nicht mehr den Sonderstatus des Studenten bekommen und musst als ganz normaler Arbeitnehmer Versicherungsbeitrag bezahlen.