Arbeitszimmer absetzen auch ohne aktuelle Abrechnung der Umlagen?

1 Antwort

Dies ist nicht nur ein Problem mit Eigentümergemeinschaften und Mietsimmobilien, bei denen Abrechnungen sehr spät im Jahr erst verfügbar werden, sondern auch mit Eigenheimen, bei denen Müllgebühren, Wasser, Gas und Strom das Jahr über mit Monatspauschalen berechnet und erst im Folgejahr anhand des Verbrauchs abgerechnet werden.

Ich gebe daher in der Steuererklärung die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten und erhaltenen Beträge an. Beispielsweise Strom: Abschlag EUR 77 p.m. in 2010 und im Mai 2010 wurde für die letzten 12 Monate eine Gutschrift von EUR 30 gegeben, der Abschlag blieb für den Rest des Jahres gleich. Im Jahr 2010 mache ich also den entsprechenden Anteil für das Arbeitszimmer von den EUR 894 = EUR 77*12-30 geltend.

Damit würdest Du in 2010 die pauschalen Abschlagszahlungen für 2010 plus den Ausgleichsbetrag aus der 2010 für 2009 erhaltenen Abrechnung ansetzen.

Einziger Punkt, bei dem das nicht geht: haushaltsnahe Dienstleistungen. Hier kommt es auf den Leistungszeitpunkt an und man kann das nur berücksichtigen, wenn man den Steuerbescheid vorläufig hält und im Oktober oder November dann die entsprechenden Abrechnungen nachreicht.