Geht eine Lohnsteuerermäßigung ( Pendlerpauschale ) nach Abschluss einer Insolvenz

2 Antworten

  1. Es war ein Fehler in der Zeit der Insolvenz keine Erklärung abzugeben. Das schlimmste was hätte passieren können, wäre die Verminderung der Schulden gewesen. Aber ihr habt auch die Chance vergeben etwas herauszubekommen, wenn ihr nicht beide für die Steuerschulden haftet.Aber selbst wenn es nichts gegeben hätte, wäre doch die Verminderung der Shulden schon eine stunde Arbeit wert gewesen.

  2. Die Entfernungspauschale, kannst Du Dir ggf. als Lohnsteuerermäßigungsbetrag eintragen lassen. dann bekommst Du das Geld monatlich durch ein höheres netto.

  3. Wenn Ihr eine Erklärung abgebt könnt ihr die Steuerbeträge einzeln berechnen lassen. Nur der Erstattungsbetrag von dem Jenigen ist weg, der für die Steuer haftet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das FA rechnet doch über die Pendlerpauschale nicht separat ab. Wie könnte die denn dann ausgenommen sein?

Das Finanzamt rechnet über eine Pendlerpauschale überhaupt nicht ab, weil es sowas nicht gibt.

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@EnnoBecker

Na ja, wir wissen was gemeint war. Aber ich will nicht so sein: Es gibt noch ein Fleißkärtchen. Vergiß ja Bratwurst und Bemme nicht!

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@Privatier59

Ich weiß auch, was du meinst, wenn du deinen Hansi piepsen lässt. Trotzdem kann ich auf Erörterungen verzichten.

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