Anzeige fallen lassen?

5 Antworten

Anzeigen kann man grundsätzlich nicht zurückziehen. Eine Strafanzeige ist letzten Endes nur die Mitteilung eines potentiell strafrechtlich relevanten Sachverhalts an die (zuständige) Behörde. Wie willst du der Behörde dieses Wissen wieder wegnehmen?

Anders sähe das bei einem Strafantrag aus. Wenn du einen solchen gestellt hast (§§ 77 ff. StGB), kannst du diesen zurücknehmen. Die StA kann aber trotzdem öffentliches Interesse feststellen und vom Amts wegen ermitteln.

Eine Vernehmung kannst du so nicht abwenden, wenn die StA nicht mitspielt. Solange ermittelt wird, musst du alle Zeugenpflichten erfüllen.

Als allererstes müssen Sie unbedingt klären, ob die Polizei Sie als Zeuge oder als Beschuldigte einer Straftat angeschrieben bzw. geladen hat. Denn seit Ende 2017 ist man als Zeuge in der Regel dazu verpflichtet, auf Ladung der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wie z. B. die Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Vernehmung und Ladung ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Dies ist in § 163 Abs. 3 StPO geregelt.

Es ist allgemein bekannt, dass eine vorsätzliche Falschaussage vor Gericht nach § 154 strafbar ist. Strafbar sind aber auch der fahrlässige Falscheid, die fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung nach § 163 StGB, falsche Verdächtigung nach § 164 StGB und Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB.

Hallo,

als Privatperson hast du normalerweise nicht die Befugnis, eine strafrechtliche Anzeige einfach so zurückzuziehen. Sobald eine Anzeige erstattet wurde, liegt die Entscheidung über die Strafverfolgung bei den Behörden. Du kannst jedoch deine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren und deine persönliche Situation erklären. Es wird letztendlich von den Behörden abhängen, ob sie die Anzeige weiterverfolgen oder nicht. Es könnte hilfreich sein, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, der dich in diesem Prozess unterstützen kann.

Tja, das hättest Du dir vorher überlegen sollen!

Nun hast Du was auf den Weg gebracht, was sich schwer aufhalten lässt!

Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen, das geht nur bei einem Strafantrag.

yarakyarak 
Fragesteller
 15.05.2023, 19:47

Muss ich dann trotzdem zu einem Verhör oder könnte ich einfach nicht gehen?

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Answer123  15.05.2023, 19:57
@yarakyarak

Selbstverständlich musst du trotzdem zu einer Vernehmung - du bist weiterhin Zeuge. Bei der Polizei erscheinen musst du allerdings nur, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrundelegt (§ 163 StPO).

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