Altersrente plus Minijob und zusätzlicher kleiner Job: Gilt dann die Rente als "Hauptbeschäftigung" oder einer der beiden Jobs? Wie wird das besteuert?

1 Antwort

Eine Rente aus gesetzlichen Rentenversicherung ist kein "Job", hat daher auch keine Lohnsteuerklasse und ist schon gar nicht ein "Hauptjob".

Wenn der Minijob ein echter Minijob ist zahlt der Arbeitgeber die Steuern.

Also ist der kleine zusätzliche Job der Hauptjob.

Etwas anders sieht es aus bei einer so genannten Betriebsrente, die könnte dann allerdings der Hauptjob sein.