Alte türzarge?

6 Antworten

Ohne Genehmigung dürft ihr die Türen nicht einfach ersetzen/austauschen bzw. müsst ihr dann die alten einlagern und wenn ihr auszieht alles rückgängig machen.

Also besprecht euer Vorhaben mit der Verwaltung, dem Eigentümer bzw. Vermieter!

Und lasst euch die Genehmigung schriftlich geben, diese heftet ihr mit beim MV ab.

Ihr müsst zunächst die Vermieter fragen, ob ihr überhaupt die Türen austauschen dürft, denn diese sind nicht euer Eigentum. Wenn ihr diese tauscht, müsst ihr die alten Türen aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen. Die Zargen sind fest verbaut und dürfen keinesfalls ohne Zustimmung des Eigentümers ausgetauscht werden.

wenn die Türe schon Ü 50 Jahre alt sind, dann ist es nicht damit getan nur die Zarge auszutauschen, vor 50 Jahren gab es ganz andere Türmaße so das die Löcher vergrößert oder verkleinert werden müssen, wenn das ein Altbau mit Fachwerk ist und ihr auch noch die Holzständer verjüngen müsst, dann ist der Aufwand extrem groß da ihr für die geschwächten Holzständer möglicherweise neue daneben stellen müsst, somit wäre es das einfachste beim Tischler Türen nach Maß bauen zu lassen und die alten Zargen zu nutzen, aber wie meine Vorredner schon angemerkt haben natürlich nur in Absprache mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung.

Klar, beantragen könnt ihr eigentlich alles. Das solltet ihr mit dem Vermieter direkt klären, vielleicht übernimmt dieser ja sogar die Kosten oder einen Teil davon. Denn die Zargen und Türen sind Eigentum des Vermieters.

Das dürfte schwierig werden. Heute sind Türen genormt. Die alten Türen sind nicht genormt. Austauschen kann man die allenfalls gegen kleinere und den Rest dann verschließen. Aber da muss der Vermieter zustimmen.

Die alten Türen auszubauen und einzulagern und alles beim Auszug zurückbauen wird nicht möglich sein. Die alten Türzargen sind auch meist genagelt. Die gehen beim Ausbau defekt. Heist wenn die ausgebaut werden, kann man die entsorgen.