ALG1 - Sperrzeit - Einnahmen aus selbständiger Arbeit?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

2 Antworten

Nein

Als ALG1 Bezieher musst du folgende Voraussetzungen erfüllen u.a. Arbeitslos sein. Arbeitslos ist (lt. dem SGB) wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht ….
Dadurch dass du ja „nur“ die Sperrzeiten erhalten hast, allerdings weiterhin als ALG1 Bezieher registriert bist, würde das nicht Funktion. Eine Ausnahme gibt es, nämlich wenn du einer Beschäftigung unter 15 Stunden in der Woche nachgehst. Dies gilt nämlich nicht mehr als Beschäftigung in dem Sinne, wie es für das ALG1 relevant ist. Dann hättest du noch immer Anspruch und könntest die sperrzeit überbrücken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein

Das was Du schreibst ist unvollständig. Es betrifft nur Einnahmen aus Arbeit. Mieteinnahmen und Einnahmen aus PV-Anlage (Stromverkauf) bleiben außen vor.

Außerdem kannst Du die Aufwendungen gegenrechnen. Bei Selbstständigen geht das sehr einfach. Weil es zählt ja der Zeitpunkt wann Rechnungen bezahlt werden.