Probleme mit meiner Großtante die mir ihr Haus geschenkt hat !!

4 Antworten

denn die kann es nicht zurücknehmen weil sie das Geld für die Rückschenkung ( 21000€ ) nicht hat und meine Renovierung auch nicht !

Richtig: Ebensowenig wie ihr seinerseit, wäre sie nun nur Annahme einer (unentgeltlichen Rück-)Schenkung verpflichtbar noch zu einem (Wiederan-)Kauf gegen 71.000 EUR :-(

sie will sich nicht an den kosten beteiligen !

(Rechts-)Grund für diese beharrliche Weigerung?

Sofern ein Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB nich ausdrücklich derat "all in" vereinbart wurde, hätte die Wohnrechtnehmerin "trotz der Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechts verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Wasser und Heizung zu tragen, weil es sich nicht um Kosten der Wohnung, sondern um die erst durch die Ausübung des Wohnungsrechts verursachten Kosten ihrer Nutzung handelt" so der BHG mit Az V ZR 57/11

http://lexetius.com/2011,5835

Was kann ich tun meine Nerven sind echt am Ende !

Wenig, was euren darüberhinausgehenden Umgang miteinander betrifft. Gegen Beschimpfungen kann man sich verwehren, aber die grds. Situation im Haus hast du dir halt mitschenken lassen.

Ohne Kenntnis des Übergabevertrages wäre jede denkbare deiner Optionen nun rein spekulativ.

G imager761

Jep!

Verbrauchsrechnung stellen und gucken, was dann kommt.

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Rein rechtlich ist die Sache bei der Schenkung klar: Niemand ist verpflichtet eine Schenkung anzunehmen. Und Schenkung ist kein Verkauf. Selbst wenn die Großtante bereit wäre sich das Haus schenken zu lassen, eine Ablöse könntet Ihr nicht verlangen. Die 50 TEUR müßt Ihr also abschreiben.

Was die Kosten des Hausunterhalts betrifft, so wird es doch vermutlich im Schenkungsvertrag dazu Vereinbarungen geben. Wenn da nichts von Kostenbeteiligung steht, braucht die Großtante auch nichts zu zahlen.

Ihr erlebt, was schon so mancher andere vorzeitig Bedachte auch erlebt. Mit der Schenkung hat Euch die Großtante eine saftige Möhre hingehalten und jetzt, nachdem Ihr zugebissen habt, tritt Euch der Esel. Helfen kann Euch da keiner. Ihr habt Euch den Schlamassel eingefrockt, nun müßt Iht löffeln.

Wieso kannst Du nicht ausziehen? Du kannst das Haus nicht verkaufen aber belasten. Das würde ich der renitenten Dame androhen. Hohe Hypotheken eintragen, ein anderes Objekt damit finanzieren und dann dort einziehen, ggf. als 2. Wohnsitz. Damit die mitbekommt das es ernst ist, schon mal eine Bank kontaktieren und einen Schätzer vorbeischicken wg. Hypothek.

Sehe ich auch so.

Wenn sie querschießt, soll sie wenigstens ihr eigenes Bein treffen.

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Nicht so einfach. Speziell der finanzielle Teil scheint mir verfahren.

Ihr solltet im Umgang miteinander aber eindeutig klarstellen, dass du dir jegliche Beschimpfung verbetest und ihr das notfalls auch via Gesetz verbietest, wenn nichts anderes hilft.

Beschimpfung hat fast immer was von Beleidigung und die ist nach § 185 StGB verboten.

Dazu muss ihr notfalls ein dritter (Neffe, Nichte) klar machen, dass sie sich auf der einen Seite schadensersatzpflichtig macht, wenn sie euch schädigt. Auf der anderen natürlich auch, dass sie mit ihrer Unabhängigkeit spielt, wenn sie sich so aufführt!

Auf der anderen Seite kann sie es durchaus gegen euch verwenden, dass ihr die Schenkung angnommen habt. Das ist nicht ihre Schuld und darüber solltet ihr euch nicht bei ihr beschweren.

via Gesetz ?

soll der Arme jetzt auch noch ein neues Gesetz einbringen, dass Tanten einen nicht mehr beschimpfen dürfen ?

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Beleidigung und die ist nach § 185 StGB verboten.

Nö. Sie ist nur unter Strafe gestellt. Das hilft dem Fragesteller aber nicht.

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