Unecht geschenktes Haus

2 Antworten

Damit ist es ja keine echte Schenkung und die 10 Jahres Frist greift hier nicht.

Was denn als Schenkung? Natürlich ist es eine solche. Das Wohnrecht ändert doch nichts daran.

Was für eine zehnjährige Frist meinst Du denn? Es gibt zu diesem Thema eine im Steuerrecht und mehrere im bürgerlichen Recht.

Wieso Du das Eigentum an dem geschenkten Haus durch Erb- und Pflichtteilsausschlagung wieder loswerden könntest, würde mich auch mal interessieren. Das geht nicht. Entweder mußt Du das Haus verkaufen, tauschen, verschenken oder das Eigentum am Grundstück aufgeben.

Womit wir zur eigentlichen Frage kommen und zwar an Dich: Was willst Du eigentlich?

Irgendwie hast du beim Notar aber alles verpennt :-(.

Nach 8 Jahren mal zur Info:

  1. Du bist Eigentümerin lt. Grundbuch und trägst alle Lasten, Kosten und Risiken selbst. Und das, bis du das Haus verkaufst, verschenkst oder abfackelst - und dann bleibt deinen Eltern lebzeitig - selbst als Pflegeheimbewohner - ihr Wohnrecht auf deine Kosten unverändert.

  2. Würden deine Eltern innerhalb der nächsten 2 Jahre versterben, können deren gesetzl. Erben einen degressiven Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen dich fordern.

Alle anderen erbrechtlichen Fragen und Überlegungen sind Unsinn, da das Haus dir gehört.

G imager761