Abzug von Ordergebühren und Finanzierungsgebühren im Gewinn- und Verlustfall?

3 Antworten

 Fragen an euch (bitte nur die antworten, die sich sicher sind, bestenfalls Erfahrungen haben):

Du bist hier bei "finanzfrage.net" und nicht bei "gutefrage.net" Hier antworten (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur Leute, die Wissen wovon sie schreiben, was nicht heißt, dass man sich im Einzelfall mal irren kann.

Davon abgesehen, habe ich 1. Ahnung, 2. Erfahrungen.

@Impact und @LittleArrow haben vollkommen Recht.

Der Gewinn berechnet sich aus Veräuerungserlös (einschließlich abgezogener Veräußerungskosten)-Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten).

Die Kosten derKontoführung, wie auch die Zinsen für ggf. genutztes Fremdkapital sind durch den Sparerfreibetrag abgegolten.

Wenn man das anders haben will, muss es:

1. um namhafte Summen gehen (deutlich über 10.000,- Euro Jahreserträge)

2. man einen vernünftigen Steuerberater beschäftigen, der das regelt.

steko170981 
Fragesteller
 05.08.2017, 21:08

Danke erst einmal für die Antwort.

D.h. im Beispiel Verlustvortrag wird die Summe aus dem Kursverlust + Ordergebühren gebildet. Nicht aber zuzüglich der Haltekosten, da diese bereits im Sparerfreibetrag (1.602 für Ehegatten) abgegolten sind. 

Habe ich euch richtig verstanden?

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wfwbinder  05.08.2017, 21:16
@steko170981

Ich weiß jetzt nciht, was bei Dir alles unter "Haltekosten" fällt, aber die Kosten des Kontos, einschl. eventueller Zinsen, sind nicht abzugsfähig.

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steko170981 
Fragesteller
 06.08.2017, 09:45
@wfwbinder

Mit Haltekosten meine ich die Finanzierungskosten (bei offenen Positionen über Nacht), die sich durch das "geliehene" Geld beim Nutzen von Hebeln ergeben.

Wenn ich die Positionen am selben Tag schließe wie ich sie eröffnet habe, fallen diese Haltekosten ja nicht an.

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wfwbinder  06.08.2017, 11:05
@steko170981

Stimmt, ändert an der Antwort aber nichts.

In dieser Konstellation nicht abzugsfähig.

Wenn Du Handel in nachhaltiger Weise betreibst, solltest Du über eine andere Konstellation nachdenken.

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Finanzierungskosten sind (theoretisch) Werbungskosten und daher beim Privatanleger mit dem Sparerpauschbetrag von € 801 abgegolten.

Kauf- und Verkaufskosten(-provisionen) werden als Anschaffungs- und Verkaufsnebenkosten bei der Gewinnermittlung gewinnmindernd berücksichtigt.

Ich bin mir nicht sicher und habe auch keine Erfahrung - trotzdem antworte ich.

Deine Kosten sind mit dem Sparerfreibetrag abgegolten.

LittleArrow  06.08.2017, 15:42

Deine Kosten

Zu ungenau: Die Kauf- und Verkaufskosten gehen nicht mit der Verrechnung im Sparerpauschbetrag unter.

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