520€ Basis?

2 Antworten

Wenn der Dienstplan fest stand, dann kann die Abrechnung nach Dienstplan erfolgen. Ergo sind die Wochen bis zum 18 nicht zu vergüten, erst die Zeit danach bis zum Austritt.

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Steht da ein fester Monatslohn, hast du auch Anspruch darauf. Ist eine Abrechnung nach geleisteten Stunden vereinbart, hast du nur darauf Anspruch. Bzw. dann eben nur anteilig für die Zeit, in der du krank warst.