Malerkosten um 190€ höher?
Hi, ich und meine Freundin sind mittlerweile ausgezogen, nur die Kaution fehlt noch. Mit dem Vermieter war ausgemacht dass die Wohnung nach auszug gestrichen wird (mündlich). Normalerweise müssen Mieter sich nur um Beseitigung der Schäden kümmern, trotzdem haben wir gesagt ok, der Vermieter meinte vor 2 Jahren hat das Streichen der Wohnung um die 370€ bis 400€ gekostet. Jetz auf einmal soll es 590€ kosten? Und wir haben noch nicht mal die Kaution zurück bekommen obwohl die Wohnung schon gestrichen wurde. Rechnung gibt es keine. Das Argument der Vermieter: Es wird ja auch alles teurer. Vertrag steht ja nicht mal was vom maler drin sondern nur von der Beseitigung der Schäden. Sollte ich dies vom Gericht klären?
4 Antworten
Wenn mietvertraglich keine Schönheitsreparaturen als vereinbart galten, so schuldet Ihr dem Vermieter auch keine solchen.
Und mündliche Nebenabreden sind irrelevant.
Wenn du Neumieter(noch niemand hat darin gewohnt... Dachwohnung etcetc) bist, dann mußt du nix renovieren.... so stehts im Mieterschutzbund
Mündlich ist nicht relevant... und wenn das 2 Jahre her ist, derzeit ist alles teurer geworden... die Farbe sowie die Arbeitskosten.... du kannst also nicht Aussagen von vor 2 Jahren da in Bezug ziehen.
Renovierungsarbeiten sind weder "normalerweise" fällig, noch werden diese mündlich vereinbart. Was bei Auszug zu tun ist, steht im Mietvertrag. Wenn es da nicht steht, muss auch nicht renoviert oder gestrichen werden. Und wenn gestrichen werden muss, kann man das grundsätzlich selbst tun.
Fazit: im MV nachlesen und danach schlauer sein. Ist kein Streichen geschuldet, komplette Kaution zurückfordern. Für die Abrechnung hat der VM bis zu 6 Monate Zeit. Erst wenn der VM dann nicht zahlt, sind weitere Schritte angezeigt.
Wenn Ihr den Maler beauftragt habt, dann müsstet Ihr Euch auch mit ihm auseinandersetzen. Es kann sein dass der Vermieter zumindest Teile der Kaution zurückbehält, bis die Nebenkostenabrechnung erfolgt ist.