Während einer laufenden Ehe gebildete Ersparnisse eines jeweiligen Partners fließt, soweit keine Gütertrennung besteht, in den Zugewinnausgleich. Aus Schenkungen max. der Zinsgewinn / Kapitalertrag.

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Bis dato dem Anschein nach "versuchter" Identitätsdiebstahl.

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Kosten für Therapiehund steuerlich geltend machen (Freiberuflerin)?

Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte. Nun bestehen da bei mir einige Unsicherheiten, ob ich Kosten für den Hund als Therapiehund in meine Betriebsausgaben aufnehmen kann?

Es handelt sich um folgende Kosten: Anschaffung, Hundehaftpflicht, Leinen/Zubehör, Futter, Hundeschule, Therapiehundausbildung

Da gibt es ja bereits ein Urteil von einer Lehrerin, die einen Hund als sog. Schulhund gehalten hat und die Kosten zu 1/3 absetzen konnte:

https://www.stb-goetz-kollegen.de/news_aerzte/winter_2019/therapiehund

Und ein anderes Gericht urteilte mit 50%:

https://www.juraforum.de/news/hundekosten-einer-lehrerin-teilweise-werbungskosten_223026

Allerdings lag der Fall da ein bisschen anders:

1. Die Schulkonferenz hatte beschlossen, dass ein Schulhund eingesetzt werden sollte. Das konnte die Lehrerin mit verschiedenen Schreiben nachweisen. Kann ich als Selbständige einfach beschließen, dass der Hund Teil meines Angebots ist und somit als Arbeitsmittel gilt?

2.Der Beschluss mit 1/3 kam zustande, weil das Gericht davon ausging, dass der Hund zu 2/3 einem privaten Zweck dient. Die Lehrerin setzte den Hund 5 Tage pro Woche in der Schule ein. Bei mir sind es aktuell weniger Stunden, die ich mit meinen Klient:innen verbringe. Ergo, wie berechne ich den Anteil zu dem mein Hund privat bzw. beruflich eingesetzt ist?

3.Die Therapiehundausbildung müsste ja in jedem Fall kein Problem sein, weil die ja nachgewiesenermaßen für berufliche Zwecke ist. Aber wie sieht es mit der Hundeschule aus?

Ich will keine Betriebsprüfung riskieren (das kann nun wirklich niemand gebrauchen). Im Zweifelsfall würde ich glaube ich eher auf Geltendmachung verzichten, als mich da irgendwie für's Finanzamt "auffällig" zu machen. Was meint ihr - was kann ich gut absetzen und was nicht?

Danke für die Hilfe :-)

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Bald bekomme ich einen wunderbaren Hund aus dem Tierschutz, den ich auch im Rahmen meiner Arbeit mit meinen Klient:innen pädagogisch einsetzen möchte.

Welche "Qualifikationen" hätte dieses Tier als "Therapiehund" vorzuweisen?

Auch wenn Du dieses Tier mit zu Deinen Kunden wirst nehmen wollen, um diesen eine Freude zu machen, wäre n.m.A. das Tier nicht als "Therapiehund" zu bezeichnen.

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Soweit die Bafögleistung den Bedarf des Sohnes abdeckt, und die Eltern des Juniors keinen ergänzenden Unterhalt leisten müssen sind diese raus.

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Hat der Käufer den geforderten Kaufbetrag zuzüglich der Versandkosten vollständig gezahlt, so ist es jetzt an Dir Deines Teil des Kaufvertrags zu erfüllen und die Ware zu versenden.

Achte darauf, dass Deine Ware bruchsicher verpackt wird und Du nur gegen Sendungverfolgung versendest.

Ansonsten - interessehalber - inwieweit ist das Verhalten des Käufers unfassbar unverschämt?

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Solange Du noch unter der Anschrift des Vaters/ der Eltern gemeldet bist, wird auch Dein Einkommen als "Familieneinkommen" mit angerechnet.

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Ich bin Akademiker,

na und / also bestens - dann sollte Dir alleine Dein Intellekt sagen, dass es für Dich "1001" Möglichkeiten gibt irgendeinen auch Dir ( aus den Augen des JC ) zumutbaren Job zufinden, um Dich von eigener Hände Arbeit ernähren zu können.

Ansonsten - ich teile die Meinung von Alarm67, Andri123, FrauEichhorn, Eifelia und berlina76.

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Mathematik ist ein Studiengang mit sehr hoher Abbrecherquote,

https://studyflix.de/allgemeinwissen/schwerste-studiengaenge-7800

https://www.studycheck.de/studium/mathematik

Mathematik Studium

Ein Mathematik Studium hat nur wenig mit der Schulmathematik zu tun. Es geht vielmehr um das Lösen von Problemen durch mathematische Methoden und Algorithmen. Während des Studiums erwirbst Du Fachkenntnisse, um naturwissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Phänomenemathematisch darzustellen.

80 % der Studienanfänger brechen ihr Mathematik Studium in den ersten Monaten ab.

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Schlicht und einfach - schaue dich bei örtlichen Filiabanken um und achte darauf, dass diese für Dich als Auszubildende ein kostenfrei geführtes Konto anbieten.

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Warum sollte irgendein Dienstleister Dir eine Ratenzahlung gewähren? Warum bestellst Du irgendetwas, was Du Dir gar nicht leisten kannst?

Kein Mobilfunkanbieter muss Dir eine Ratenzahlung gewähren.

Wer sich keinen Telefonvertrag - langfristig - leisten kann, sollte auf Prepaidanbieter zurückgreifen.

Insgesamt - mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, dessen Kosten zu Deinen Lasten gehen, sichert sich der Anbieter langfristig - auf 30Jahre seinen Anspruch.

Wobei Du danach über sehr lange Dauer mit einer negativen Schufa zu kämfen hast.

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Du er zum einen über 55 ist und über Jahrzehnte privat krankenversichert war und ihm seitens seiner PKV wegen ausstehender Beiträge gekündigt wurde, kann er jetzt nicht über seine Frau in der GKV familienversichert werden.

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Und warum hast Du dann keinen Mahnbescheid beantragt, den0n dessen Summe würde dann ja nicht in die Insolvenz fallen.

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Es genügt, wenn Du den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Arbeitsaufnahme online mitteilst. Unmittelbar davoar, soweit eine vorvertragliche Kündigung nicht via AV ausgeschlossen wurde.

ALG I steht Dir - soweit Anwartschaft erfüllt - bis zum letzten Tag Deiner Arbeitslosigkeit zu.

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Suche Dir einen Ferienjob - für die kommenden Sommerferien, das kannst Du dann (im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ) bis zu 4 Wochen sozialversicherungsfrei soviel verdienen wie Du magst.

Die während dieses Zeutraums dann einbehaltene Lohnsteuer kannst Du ab Beginn des Folgejahres vollumfänglich erstattet bekommen.

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Die genannten 2510 Euro dürften der Kreditrahmen von Consors und keinesfalls zur Auszahlung an Dein Sparpuch gedacht sein.

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Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem Du sonst üblicherweise arbeitest, steht Dir Lohnfortzahlung zu und Du musst dann sicherlich keinen Tag Urlaub dafür opfern.

Wird in Deiner Branche auch an Feiertagen (z.B. Pfingstsonntag/ bzw, Pfingstmontag) gearbeitet wird, musst Du dann allerdings Urlaub nehmen, wenn Du an einem solchen Tag freihaben möchtest.

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Ergänzend zur HWR ist vorrangig Unterhaltsvorschuß zu beantragen .....

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss-73558

..... wenn dann noch Anspruch besteht, kannst Du zusätzlich anteilig Kinderzuschlag erhalten. Desweiteren - bemühe Dich bitte um Wohngeld..... und wenn all das zusammen Euren Bedarf nicht sicherstellt, solltest Du ( neben Deinem Einkommen / Deiner Witwenrente ) Bürgergeld beantragen.

Diesen Antrag solltest Du fristenwahrend bereits "jetzt" stellen, wenn für Dich absehbar ist / wird, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage darstellt.

Zumindest solltest Du klären, ob für Deine Kinder Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe

Hier kannst Du die Regelsätze ablesen - entsprechend dem Alter der Kinder, und auch den Satz für Dich - dazu käme der Mehrbedarf für Alleinerziehende..... abhängig vom Alter der Kinder.

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Ich habe Steuerklasse 3, er 5.

Selbst wenn Du Alleinverdiener warst, bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei Eurer Grundvoraussetzung gehe ich eher davon aus, dass Ihr letztendlich noch eine Steuererstattung zu erwarten habt.

mein Mann ist arbeitslos.

allerdings wirkt sich ALG I progressionssteigernd aus.

Und eine "08/15" Steuererklärung ohne besondere Möglichkeiten etwas abzusetzen, kann man problemlos selbst erstellen.

werbungskosten/

Werbungskosten von A – Z. Arbeitskleidung..... Arbeitsmittel ..... Arbeitszimmer ..... Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften ..... Bewerbungskosten ..... Bewirtungskosten ..... Büroeinrichtung ..... Dienstkleidung ..... Dienstreisen ..... Doppelte Haushaltsführung ..... Kosten für die Erstellung der Steuererklärung ..... Fahrtkosten ..... Fortbildungskosten ..... Lerngemeinschaften ..... Telefon- und Internetkosten ..... Umzugskosten ..... Unfallkosten ..... Vermietung und Verpachtung

https://steuererklaerung.de/sonderausgaben/

https://www.steuerbot.com/ratgeber/steuerwissen/aussergewoehnliche-belastungen

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