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Erstmal benötigst du einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars.
Erstmal benötigst du einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars.
Bei einer Inflationsrate von knapp 70% zum Vorjahr wünsche ich dir viel Erfolg mit dem "hohen" Leitzins. Zieh den Plan einfach durch und sag uns in ein paar Jahren Bescheid, ob es funktioniert hat.
Bitte
Offensichtlich geht das "Über die Verhältnisse leben" also weiter. Es soll nun alles durch einen Kredit abgelöst werden, dessen Raten bei dem Einkommen niemals tragbar sind. Dazu kommen die unsicheren Arbeitsplatz- und Wohnverhältnisse.
Wenn man schon eine Schuldnerberatung einbezieht, muss man dort ALLE Schulden offenlegen. Mit der parallelen Lösung für andere Gläubiger hat man nun ein klassisches Eigentor geschossen.
Hättest du alle Schulden angegeben, hätte die Schuldnerberatung mit Sicherheit eine Privatinsolvenz empfohlen, was ich hiermit auch tue.
Wie kann er uns seine Hälfte des Hauses Überschreiben, ohne Steuern oder so zu bezahlen.
Gar nicht.
Beim Verkauf ist Grunderwerbsteuer zu zahlen. Bei einer Schenkung fällt Schenkungssteuer an, da der Freibetrag von 20.000 € wohl überschritten wird.
Zudem kann der Verkauf nur notariell erfolgen. Das löst entsprechende Kosten für Notar, Grundbuchamt, etc. aus.
Jede Bank macht das, wenn die Aussichten gut sind, dass der Kredit zurückgeführt werden kann. Erster Ansprechpartner sollte die Hausbank sein, denn die kennt deine Finanzen am besten.
Ein guter Businessplan ist natürlich Pflicht und nach 5 Monaten sollte die Tragfähigkeit durch bereits durchgeführte Projekte und entsprechende Einnahmen nachweisbar sein. Wenn der Kredit allerdings benötigt wird, weil es bis dato nicht so gut läuft, sind die Aussichten eher schlecht.
Wer das gesagt hat, hatte keine Ahnung.
Die ermittelten Werte für 2023 trägst du in die Anlage KAP-INV der Steuererklärung 2023 ein.
Bei Inlandsdepots war der Steuerbetrag direkt Anfang 2024 fällig.
Im Prinzip schon. Das Thema ist aber viel zu komplex, um es mit den gegebenen Fakten vollständig zu beantworten. Es hängt z.B. davon ab, mit welchem Instrument der Hebel erzeugt wird, wo der ausführende Broker sitzt, ob es eine Nachschusspflicht gibt, usw.
Bei CFDs bei einem Broker außerhalb der EU mit Nachschusspflicht kann der Verlust am Ende z.B. deutlich höher sein, als der Einsatz.
Die Frage ist absolut sinnfrei, denn ändern kannst du daran ohnehin nichts. Sieh zu, dass du den offenen Betrag zahlst, sonst wird es teurer.
Die Mietminderung von 30% ist angemessen, mehr dürfte da nicht erzielbar sein. Diese darf von der Warmmiete berechnet werden. Für die Vergangenheit können keine Nachforderungen durchgesetzt werden, ihr solltet dem VM aber schnellstmöglich anzeigen, dass ihr die Mietminderung ab sofort von der Bruttomiete abzieht.
Die Dauer der Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Höhe der Mietminderung. Bei 30% dürfte der VM bereits ein großes Interesse haben, den Schaden schnellstmöglich zu beheben.
Er war und ist als Selbständiger bzw. Künstler schon lange privat versichert, konnte die Beiträge aber offensichtlich nicht mehr leisten. Damit stellt die PKV dann die Leistungen ein. Sowas passiert nicht von heute auf morgen und deutet darauf hin, dass man sich entweder nicht rechtzeitig gekümmert oder schlicht über seine Verhältnisse gelebt hat.
Schon bitter zu sehen, wie es für so einen Mann laufen kann. Das das ganze in der Presse so publik gemacht wird, wird aber zumindest auch für ein paar Einnahmen sorgen.
Aus eigener Erfahrung: wenn es wegen solchen Kleinigkeiten zu Streit kommt, ist es nicht der richtige. Wie soll es denn weitergehen, wenn ihr mal zusammenziehen wollt? Muss dann auch jeder seine Lebensmittel kaufen? Mir wäre es schade um die vergeudete Lebenszeit und -freude.
Fazit: Such dir einen richtigen Mann, der beteiligt sich ohne Murren und lädt dich dann gern zum essen ein.
Natürlich hat der K grundsätzlich das Recht auf Erfüllung. Er hat aber ebenso die Pflicht, die Ware anzunehmen. Durch die Weigerung befindet sich der K nun im Annahmeverzug. An deiner Stelle und wenn ich den mangelfreien Versand hätte nachweisen können, hätte ich den Schaden gar nicht gemeldet. Du hättest den K auffordern können, das Paket bei dir abzuholen oder den nochmaligen Versand zu zahlen. Genau das würde ich nun nachholen und mich ansonsten nicht weiter mit dem K rumärgern.
Relevant wäre eventuell noch, wie gezahlt wurde. Paypal z.B. erstattet den Kaufpreis in solchen Fällen einfach trotzdem, ohne das man da etwas machen kann.
Vermögensverwalter kaufen Aktien, um einen Index nachzubilden. Das tun sie quasi mit dem Geld der Kunden. Die Aktien stehen dann als Sondervermögen anteilig dem jeweiligen Kunden zu.
Gleichwohl ist der Vermögensverwalter Besitzer der Aktien und kann die daraus resultierenden Stimmrechte nutzen, um Unternehmensentscheidungen in die von ihm gewünschte Richtung zu lenken. Das geht natürlich umso besser, je mehr Stimmrechte man hat, da diese auf Hauptversammlungen relevant sind, um z.B. den Vorstand zu entlasten oder halt nicht.
Die beiden von dir genannten haben bei vielen börsennotierten Unternehmen recht hohe Anteile und können somit faktisch die damit einhergehende Macht ausüben.
Zumindest ist das verwirrend. Es gibt hierzu 3 Sichtweisen:
Hast du als Privatkunde gekauft, ist die enthaltene Steuer ohnehin irrelevant. Die "Täuschung" hätte keine Auswirkung und wäre somit nicht von Belang.
Als Geschäftskunde könnte man argumentieren, dass der erwartete Vorsteuerabzug nun nicht möglich ist. Das dürfte aus meiner Sicht zur Rückabwicklung des Kaufs berechtigen, da du darüber getäuscht wurdest.
Als Wettbewerber könnte das Verhalten aufgrund der Täuschung der Kunden abmahnfähig sein. Vor allem, wenn sich das Angebot an Geschäftskunden richtet.
Entscheidend wird hier sein, an welchen Kundenkreis sich das Angebot richtet und wo genau die Angabe "Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen." erfolgt.
Zu welchem Zweck sollte jemand deine Bilder kaufen, wenn du keinerlei Nutzungsrechte verkaufen kannst, da du gar nicht über die Urheber- oder Lizenzrechte verfügst? Wie stellst du sicher, dass keine Rechte anderer durch die Bilder verletzt werden?
Ich prophezeie, dass die Kosten des ersten Rechtsstreits die Einnahmen deutlich übersteigen werden.
Banken haben keine Berater, sondern Verkäufer. Diese handeln im Sinne der Bank.
Eine Umschuldung macht Sinn, wenn man die Gesamtbelastung dadurch reduzieren kann. Bei höherem Zinssatz und längerer Laufzeit kann das nicht der Fall sein.
Mit dem Kennzeichen Berichtigung kannst du gemeldete Beträge korrigieren, d.h. wieder auf 0 setzen und dann korrekt neu melden. Du hast aber keine Beträge gemeldet, also gibt es nichts zu korrigieren.
Unabhängig davon: Es ist die erste Meldung zu dem Sachverhalt, also ergibt das Setzen des Kennzeichens auch rein logisch schon keinen Sinn.
Ich verstehe das Problem nicht. Der Vergleich mit der Bank ist doch überhaupt kein Thema. PI anmelden, Job annehmen, Einkommen über der Pfändungsfreigrenze geht an die Bank und man ist nach 3-4 Jahren die Schulden los. Die "Strafe" für eine erfolglose Selbständigkeit waren da früher deutlich drastischer.
Allein schon weil du erst 37 bist, solltest du schnellstens einen vernünftigen Job finden. Am besten selbst, denn die Vorschläge der JC sind meist nicht das Gelbe vom Ei. Einen guten Job kannst du noch 30 Jahre ausüben und hast genug Aufstiegschancen.
Zuletzt, auch wenn du das nicht hören willst: sich nun im Bürgergeld ausruhen, ist der größte Fehler, den du meiner Meinung nach machen kannst. Mit der Vita wird die spätere Jobsuche immer schwieriger. Und: wer mit dem Pfändungsfreibetrag nicht auskommt, lebt über seine Verhältnisse.
In den ersten 4 Wochen hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Du musst dich an deine Krankenkasse wenden und erhältst du ggfls. Krankengeld.
Die ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden und ist auch im Krankenstand zulässig. Wann hast du die Kündigung denn erhalten und womit wird die fristlose Kündigung begründet?
Wie soll man das beantworten, ohne zu wissen, um welchen Broker es geht und dessen AGB und Preis-/ Leistungsverzeichnis zu kennen?