Nach Rückkehr aus meinem Urlaub und anschließender Rücksprache mit meinem Mieter, berichtete er mir, dass er am 12.02.2023 den Verdacht eines Einbruches in unsere Wohnung hatte. Geräusche gehört.
12.02.2023 um 23:51 Uhr wurde durch meinen Mieter , die Polizei Wolfsburg über den Notruf alarmiert. Nach seinen Ausführungen wurde das Haus zunächst umstellt.
Bei dem Polizeieinsatz wurde dann versucht die Tür mit Gewalt zu öffnen (Fußtritt). Angeblich Geräusche in der Wohnung. Die Stabilität der Tür verhinderte dies größtenteils. Danach wurde nach einem Schlüssel gefragt, der wurde durch meinen Nachbarn bereitgestellt. Nach Öffnen der Tür mit dem Schlüssel und anschließender Durchsuchung des Hauses wurde kein Einbrecher und auch keine Einbruchspuren gefunden.
Trotzdem kam es an der Tür durch die Tritte (zweimal) zu erheblichen Schäden hinsichtlich der nachträglichen Verschlussmöglichkeit.
Die Tür hat Risse im Bereich des Schließmechanismus und auch der Zarge. Durch die Stauchung ist die Tür in der Zarge sehr wackelig.
Meine Versicherung hat eine Regelung des Schadens abgelehnt. Wer zahlt jetzt meine zerstörte Tür?