Bausparkasse,Bonus einbehalten?

habe in 2015 einen bausparvertrag R der wüstenrot mit 660,00 € bonuszahlung erhalten,( 7 jahre eingezahlt und kein darlehen in anspruch genommen). im jahre 2013 wurde ich angesprochen doch einen neuen R-Vertrag abzuschließen,-bei dem würde dann alles wie bei dem alten Vertag laufen und am Ende käme bei Nichtinanspruchnahme wieder ein Bonus hinzu. auf mehrmalige Nachfrage in meiner zuständigen Filiale,-wie hoch denn der Bonus diesmal sei,-hieß es immer können wir nicht sagen,wird am Ende von der Haupstelle ausgerechnet.Es ist nie der Hinweis erfolgt: denken Sie daran am Ende den Bonus zu beantragen.Jetzt ist der Vertrag ausgelaufen, nach 7 Jahren, kein Darlehen in Anspruch genommen,-stelle ich bei der Auszahlung fest..kein Bonus bezahlt... nach telefonischer Rückfrage meines Sachbearbeiters in der Hauptstelle heißt es,... der Kunde hätte den Bonus beantragen müssen.-hat er nicht ,somit wird der Bonus einbehalten. es wird au § 3 verwiesen,-dort heißt es,... der Kunde -kann- rückwirkend eine Gesamtverzinsung beantragen, wenn er gleichzeitig auf das Darlehen verzichtet. mit diesem Kauderwelsch kann natürlich ein Nichtversicherungsfachmann etwas anfangen. nirgens liest man das wort " Bonus",-zumal man nach 7 Jahren und der Aussage der Filiale,,läuft alles wie beim alten Vertrag, auch nicht den §3 aus dem jahre 2012 liest. so behandelt man keine Kunden. habe Einspruch eingelegt und überlege mir Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. für eine Nachricht ihrer Fachleute wäre ich ihnen sehr dankbar, zumal die Wüstenrot versucht dieses Prozedere auch bei anderen Kunden durchzuziehen . vielen dank b.kalbitz  

Bausparen, Bausparvertrag
Bonuszins Übersparung Bausparvertrag Debeka?

Hallo,

ich habe einen Bausparvertrag (BS1) aus dem Jahr 2006 bei der Debeka. Durch Übersparen der Bausparsumme, hat die Debeka den Vertrag nun gekündigt. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass mir ein Anspruch auf Bonuszinsen lt. § 3 Abs. 3 ABB nicht mehr zustünde, weil ich nicht auf das Bauspardarlehen verzichtet habe. Ein Verzicht sei jetzt nicht mehr möglich, weil ich durch Übersparen keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen hätte.

Ich hatte eingewendet, dass ein Übersparen des Vertrages doch als konludenter Verzicht ausgelegt werden müsste. Schließlich habe ich das Darlehen tatsächlich nicht in Anspruch genommen. Darauf will sich die Debeka nicht einlassen. Während das Landgericht Nürnberg-Führt noch meine Ansicht geteilt hatte, gibt es inzwischen Urteile zu den Revisionsvefahren beim OLG Nürnberg. In diesen Verfahren obsiegte die Debeka.

Wirklich einleuchtend finde ich die Begründungen aus den Urteilen des OLG Nürnberg nicht. Aus meiner Sicht ist es eine reine Formalie an der sich die Debeka aufhängt. Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich kurz vor Erreichen der Bausparsumme auf das Darlehen verzichte oder es eben überspare. Für die Debeka sind daraus keine Nachteile entstanden.

Nun ist meine Frage, ob es bereits Erfahrungen anderer Bausparer mit dieser Problematik gibt? Gibt es noch andere anhängige Verfahren?

Bausparen, Bausparvertrag
Kann die LBS Bayern wg. nicht erbrachter Regelsparbeiträge meinen Bausparvertrag kündigen?

Habe kürzlich ein Schreiben der LBS Bayern bekommen, in der ich aufgefordert werde, meinen BSV entweder umzustellen oder kostenfrei auszahlen zu lassen. In einem der letzten Sätze schreibt die LBS, ich hätte seit 01.01.2017 nicht bzw. in voller Höhe den monatlichen Regelsparbeitrag gezahlt und sollte deshalb 12 Beiträge (vierstelliger Eurobetrag) nachzahlen oder man würde gemäß ABB kündigen.

Es handelt sich um einen LBS "Vario 3", abgeschlossen 1999, nicht zuteilungsreif, auf den bis heute abgesehen von ein paar Vermögenswirksamen Leistungen nur per Lastschrift der jährliche Maximalbetrag zur Erlangung der Wohnungsbauprämie (511,29 € ≙ 1.000,- DM) eingezahlt wurde. Niemals irgend ein Regelsparbeitrag. Daran hat sich bisher auch niemand gestört.

Ich habe auch ein Schreiben aus 1999 das wörtlich besagt:

"… ergänzend zur Abschlussbestätigung informieren wie Sie, dass wir für diesen Bausparvertrag derzeit nur Zahlungen in Höhe des Regelsparbeitrages bzw. die Höchstbeträge zur Erlangung der Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen annehmen."

Ich habe den Satz immer so verstanden, dass ich sowieso nicht mehr als die 512,- € einzahlen darf. Ist das falsch?

Darf mir die LBS den nicht geleisteten Regelsparbeitrag jetzt ankreiden, wenn seit dem Abschluss nie ein dementsprechender Beitrag geleistet wurde und man sich daran nicht gestört hat?

Wie kommt der willkürliche Zeitpunkt 01.01.2017 zu Stande?

Bausparen, Bausparvertrag, Kündigung, LBS
Was mit meinem uralt Bausparvertrag machen?

Hallo Experten,

meine Eltern haben für mich im Jahr 2001 einen Bausparvertrag bei der BHW (Dispo maxx 3) abgeschlossen. Die Bausparsumme beträgt 5000 Euro. Leider wurden bisher nur rund 10% eingezahlt und diese Summe jährlich mit 2% verzinst. Die letzte Einzahlung ist bestimmt schon 10 Jahre her.

Auf das Bauspardarlehen kann ich verzichten. Die Vertragsunterlagen sind leider nicht mehr vorhanden. Durch Internetrecherche habe ich zu dem Vertrag folgen Passus gefunden:

Verzichtet der Bausparer nach der Zuteilung auf das gesamte Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25 % jährlich. wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Die Verzinsung wird jedoch nur für Guthabenbeträge bis zur Höhe der Bausparsumme vorgenommen.

Jetzt kenne ich mich mit Bausparvertragen nicht so aus, daher die Frage was ich mit dem Vertrag in der derzeitigen Niedrigzinsphase idealerweise machen kann?

Kann ich jetzt noch bis zur Bausparsumme weitersparen (ggf. auch mittels einer  großen Einmalzahlung) und mir dann das gesamte Guthaben rückwirkend  (für derzeit 17 Jahre) mit 4,25% verzinsen lassen? Das wäre für mich eine Stange Geld :-)

Natürlich könnte ich dies auch die BHW direkt fragen können, jedoch nach den vielen negativen Medienberichten zu BSV erhoffe ich mir hier neutralere Vorschläge.

Vielen Dank im Voraus.

Bausparen, Bausparvertrag

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