Im Januar 2023 werde ich mein Haus ausmessen dürfen. Mein damaliger Bauträger/Architekt hat die Wohnfläche mit 125m² angegeben. Diesen Wert habe ich in der damaligen Grundsteuererklärung angegeben.
Nun hat mein Haus einen größeren Treppenzugang incl. Podesten zu den oberen Stockwerken. Je Etage etwa 5m². Macht bei zwei Wohnetagen 10m². Diese Fläche braucht bei der Grundsteuererklärung nicht berücksichtigt zu werden.
Frage daher: Wenn ein Bauträger/Architekt die Wohnfläche mit 125m² angibt, ist üblicherweise ein im Haus befindlicher Treppenzugang mit drin oder nicht?